Einbrecher wollte nur im Kindergarten übernachten

Obdachloser stieg über ein Fenster in den Dornbirner Zwergengarten ein. 480 Euro Geldstrafe.
Feldkirch Der 47-Jährige erscheint pünktlich zu seinem Prozess. Er ist wegen Einbruchdiebstahls angeklagt. Im August dieses Jahres soll er in den Dornbirner Kindergarten „Zwergengarten“ eingestiegen sein, die Räumlichkeiten durchsucht haben und ohne Beute wieder von dannen gezogen sein. „Was soll man denn in einem Kindergarten stehlen?“, versichert der Beschuldigte, dass er nichts mitnehmen wollte. Man habe ihm den Tipp gegeben, dass das Gebäude leer stehe und man dort zur Not gut übernachten könnte. Mit einer zweiten Person, wer genau das war, kann er auf Grund der damaligen Alkoholisierung nicht mehr sagen, habe er dann bei der Einrichtung vorbeigeschaut.
Durchs Fenster rein
Hinten am Gebäude habe er nach dem angeblich beschädigten Fenster gesucht, dieses auch gefunden. Ein Loch sei bereits in der Glasscheibe gewesen. Mit einem Ast habe er das Loch dann „erweitert“, dass man bequem hineinsteigen konnte. Eine Weile legten sich die zwei unerwünschten Besucher auf die Matratzen der Kinder, deckten sich zu. Doch dann wachte der 47-Jährige auf, fühlte sich inmitten der Spielsachen nicht wohl und verließ das Gebäude wieder. Dieses Mal öffnete er von innen ein anderes Fenster. Am Vorhang und an der Fassade hinterließ er DNA-Spuren. Weil er bereits eine Vorstrafe wegen versuchten Diebstahls hat, fand der Computer rasch die Identität des Mannes heraus. Er wurde angezeigt.
Einsichtig
Inzwischen hat der Mann eine legale Unterkunft in einer Sozialeinrichtung gefunden. Dass das eine blöde Idee war, weiß er heute und er ist auch bereit, den Sachschaden von knapp über 600 Euro zu bezahlen. „Das war eine Dummheit, dazu stehe ich auch“, so der Angeklagte. Die Reinigungsfrau und eine Kindergartenangestellte bestätigen, dass nichts fehlte, Laptop, Tablet und Geldkasse an ihrem Ort standen und abgesehen vom Fenster auch nichts beschädigt war. So ergeht ein Schuldspruch hinsichtlich einer Sachbeschädigung, nicht aber wegen Einbruchsdiebstahls. 480 Euro Geldstrafe werden verhängt. Dazu kommen noch 240 Euro aus einer früheren Verurteilung, die damals auf Bewährung ausgesprochen worden waren. Für beides bekommt der Arbeitslose eine Ratenzahlung genehmigt. EC