Soner Ö.: Opferfamilie verklagt Republik

Die Familie des Opfers fordert Schadenersatz: Soner Ö. hätte festgehalten werden sollen.
Schwarzach Fast zwei Jahre ist es mittlerweile her, als ein Mord das Land erschüttert. Als Soner Ö., den Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn mit einem Messer niederstreckte. Seit dem stellt sich die Frage: Einige sagen nein, dazu zählt das Innenministerium. Mehrere Experten sind jedoch der Meinung, dass es möglich gewesen wäre, Soner Ö. nach seiner Einreise festzuhalten. Davon sind auch die Anwälte der Opferfamilie überzeugt. Sie haben deshalb die Republik auf Schadenersatz geklagt. Insgesamt geht es um 150.000 Euro. Das Strafverfahren neigt sich inzwischen dem Ende zu.
Vor einem Jahr wurde Soner Ö. wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies im Dezember eine Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung ab. Eine Berufung läuft noch, das Verfahren über die Strafhöhe wird am 17. Februar in Innsbruck abgehalten, teil Opfervertreter Stefan Denifl den VN mit. Er brachte am Montag gemeinsam mit Anwalt Nicolas Stieger eine Amtshaftungsklage ein. Demnach soll die Republik dafür haften, dass sie Soner Ö. am 6. Jänner nach seinem Asylantrag nicht festgehalten hat. Sie soll an die von Denifl vertretenen Angehörigen dreimal 20.000 Euro und einmal 10.000 Euro Schadenersatz bezahlen, außerdem soll die Republik für künftige Schäden haften. Stieger fordert für die Mutter des Opfers 50.000 Euro Schadenersatz und 10.000 Euro Feststellung für zukünftige Schäden.
Gefahr bekannt?
Soner Ö. wurde in Vorarlberg geboren und wuchs in Lustenau auf. Schon als Jugendlicher machte er regelmäßig Bekanntschaft mit der Polizei. Er blieb türkischer Staatsbürger, weshalb die Fremdenpolizei schließlich zu einem harten Mittel griff: Sie schob Soner Ö. in die Türkei ab. Trotz unbefristeten Rückkehrverbots reiste er zehn Jahre nach seiner Ausreise wieder ein und suchte am 6. Jänner 2019 um Asyl an. Das Verfahren wurde eingeleitet, er durfte das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen Richtung Vorarlberg verlassen; trotz Warnungen aus der zuständigen Abteilung im Landhaus. Einen Monat später beging er die Tat. Für die Vertreter der Opfer steht fest: Das Asylverfahren hätte gar nicht eingeleitet werden dürfen. Laut Asylgesetz hätten die Angaben von Soner Ö. als Ausschlussgrund für einen Asylstatus gelten müssen. „Die Möglichkeit einer Schubhaft wurde nicht geprüft“, fährt Stefan Denifl fort. Sie hätte auch deshalb verhängt werden können, um die spätere Abschiebung abzusichern. „Soner Ö. stellte ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar“, betont der Anwalt. Die Gefährlichkeit sei bekannt gewesen, weshalb Soner Ö. niemals nach Vorarlberg weiterreisen hätte dürfen. „Diese fehlerhafte Vorgangsweise und Unterlassung sind kausal dafür, dass Soner Ö. den Mord begangen hat und die klagenden Parteien einen Schaden dadurch erlitten.“ Nicolas Stieger ergänzt: „Die Behörde hat massive Verfehlungen zu verantworten. Es hätte den Tod ungeschehen gemacht, das muss man klar sagen.“
Ein Schadenersatzzuspruch könnte sich auch auf die Politik auswirken. Würde das Gericht nämlich eine Mitschuld der Republik feststellen, stünde dies der aktuellen Argumente der Politik entgegen. Die Verantwortlich sind bisher der Meinung, dass sie Soner Ö. aus Traiskirchen nach Vorarlberg reisen lassen mussten.
Im Strafprozess wurde Soner Ö. zu Schadenersatz von jeweils 20.000 Euro an die Angehörigen verurteilt. Dass er das bezahlen kann, ist ausgeschlossen. Bei der Republik dürfte es anders sein.