Arbeiter schrieb sich selbst krank

ÖGK kam ihm auf die Schliche, 1200 Euro Strafe für schweren Betrug.
Feldkirch Der 20-Jährige arbeitete als Hilfsarbeiter bei einer Gesellschaft, die zu einem großen Bauunternehmen gehört. Irgendwann, so sagt der junge Mann, wurde ihm die körperliche und psychische Belastung zu groß. Urlaubsanspruch hatte er noch keinen, weil er erst seit Kurzem bei der Firma arbeitete. „Ich wollte kein Geld herausschlagen, sondern einfach eine Pause. Da ich Angst hatte, den Job zu verlieren, hab ich die Unterlagen gefälscht und meinem Arbeitgeber zukommen lassen“, so der Angeklagte.
Krankmeldung abgeändert
Der junge Mann nahm eine alte Krankmeldung, die er noch herumliegen hatte und manipulierte sie. Danach scannte er sie ein und leitete sie an die Personalabteilung weiter. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat allerdings ein ausgeklügeltes Kontrollsystem, weshalb der Schwindel aufflog. Eine Software kann Formulare auf Unregelmäßigkeiten untersuchen, dann wird beim angeführten Arzt nachgefragt und wenn dieser von nichts weiß, ist der Fall klar. Der Schaden für insgesamt fünf Tage gefälschten Krankenstand hält sich mit 616,69 Euro zwar in Grenzen. Weil für den Betrug Dokumente gefälscht wurden, ist es allerdings ein schwerer Betrug mit einem Strafrahmen bis zu drei Jahren. Da der Mann eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2019 hat, wurde eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 1200 Euro verhängt.
Nur Versuch
Der als Zeuge geladene Leiter der Lohnverrechnung erklärt, dass im konkreten Fall, wenn der Betrug nicht aufgeflogen wäre, der Betrieb sechs Wochen lang das Krankengeld weiterbezahlen hätte müssen. Danach wäre die Krankenkasse zum Zug gekommen und hätte die Kosten übernehmen müssen. Da dem 20-Jährigen der Trick nicht gelungen ist, wird er lediglich wegen Versuches verurteilt. Seinen Job ist er allerdings los, er wurde entlassen. Die Bewährungshilfe bezeugt, dass er sich seitdem sehr um eine neue Arbeitsstelle bemüht, die Termine wahrnimmt und engagiert versucht, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Die Strafe kann er in 50-Euro-Raten abstottern. Das Urteil ist rechtskräftig. EC