Ausfallsbonus als weiteres Hilfsinstrument
Neben Fixkostenzuschuss und Verlustersatz.
wien Die Regierung wird Unternehmen in der Lockdownverlängerung mit einer weiteren Wirtschaftshilfe unterstützen. Zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen einen sogenannten Ausfallsbonus beantragen, kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Sonntag an. Dieser kann bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode und 60.000 Euro im Monat betragen. Berechtigt sind Firmen mit 40 Prozent oder mehr Umsatzrückgang. Die Maßnahme wird rund eine Milliarde Euro kosten.
Der Ausfallsbonus wird für alle Unternehmen gelten, die direkt oder indirekt wegen Geschäftsschließungen keinen Umsatz machen können. Die Hälfte der Unterstützungsmaßnahme (bis zu 15 Prozent des Umsatzes) ist ein neu dazukommender Umsatzersatz, die andere Hälfte ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Die Vergleichsperiode für den Ausfallsbonus ist der gleiche Monat 2019. Der Antrag läuft über FinanzOnline.
Ein Problem bleibt Blümel zufolge, dass laut EU-Recht jedes Unternehmen in Summe als Beihilfe maximal drei Millionen Euro für den Verlustersatz bzw. 800.000 beim Fixkostenzuschuss erhalten darf und der neue Ausfallsbonus dort hineingerechnet wird. Österreich bemühe sich gemeinsam mit Deutschland, Dänemark und Tschechien um eine Erhöhung dieses Deckels. Jedenfalls sei jetzt schon klar, dass die 800.000 Euro-Grenze auf eine Million Euro steigt. Dafür hat die EU eine andere Beihilfenregel angepasst. Österreich will aber eine weitere Anhebung der Obergrenze. Auch gilt die EU-Grundlage für alle Corona-Hilfen derzeit bis Ende Juni.