Er gönnte der Polizei keine Verschnaufpause

Beamten geschlagen, Henne getreten: 30-jähriger Rabauke ließ einfach nichts aus.
Feldkirch Kaum drinnen im Gefängnis, schon wieder draußen. Und kaum draußen, schon wieder drinnen: In der Tat ein durchaus abwechslungsreicher Alltag also, den der 30-jährige Oberländer im Zeitraum vom Sommer bis Herbst des Vorjahres durchlebte.
„Es war der Alkohol“
Richterin Sabrina Tagwercher findet dafür in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch unter anderem folgende Worte: „Die Polizei konnte gerade mal durchschnaufen, bis schon der nächste Anruf wegen Ihnen einging.“ Darauf angesprochen, findet der Angeklagte in diesem Prozess nur eine Erwiderung: „Es tut mir alles furchtbar leid, es war der Alkohol.“ Der Rausch lockerte damals nicht nur seine Zunge, sondern auch sein Aggressionsventil.
Es war ein wüster Reigen von dutzenden kriminellen Entgleisungen, die sich der 30-Jährige in diesem ungewöhnlich kurzen Zeitraum leistete. Das perfide Repertoire spannte sich von schwerer Körperverletzung, schwerem Betrug, gefährlicher Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt bis hin zur Tierquälerei.
Todesdrohungen
Zu seinen Opfern wurden Polizisten, ein Amtstierarzt, Privatpersonen, sein Nachbar, sein Hund und eine Henne. Einschreitenden Polizisten schmetterte er nicht nur Drohungen wie „Ich bringe euch mit einem gezielten Kopfschuss um und schlage euch den Schädel ein!“ entgegen, sondern einem Beamten gar die Faust ins Gesicht. Einem Tankstellenwächter drohte er: „Ich bringe dich um, beim nächsten Mal macht’s Bum!“ Ein Taxifahrer musste sich „Ich bringe dich um, du Fettsack, du Missgeburt!“ anhören. Gegenüber einer Autofahrerin gab sich der 30-jährige als Polizist aus und nahm ihr wegen angeblich zu schnellen Fahrens 20 Euro ab.
Der Angeklagte ist beinahe in allen Punkten geständig. Mit Ausnahme der Tierquälerei. „Nein, ich habe meinen Hund nicht getreten, sondern nur belehrt. Und die Henne habe ich auch nicht getreten, sondern nur mit dem Fuß weggeschoben.“ Auch habe er einem Aufseher nicht mit den Worten „Ich vergewaltige deine Tochter, bis sie schreit“ gedroht.
Stationäre Therapie
Gerichtspsychiater Reinhard Haller kommt ins Spiel. Er attestiert dem Beschuldigten eine grundsätzlich gute Zukunftsprognose, sofern er eine stationäre Therapie zur Entwöhnung der Alkoholsucht und anschließend ambulante psychiatrische und suchtspezifische Therapien absolviert. Richterin Tagwercher verurteilt den Mann zu zwölf Monaten Haft.
Allerdings auf Bewährung, wenn er die von Haller vorgeschlagenen Alternativen beansprucht. Der 30-Jährige zeigt sich sofort einverstanden mit dieser seiner letzten Chance.