Ringen um Impfung für 24-Stunden-Betreuerinnen

Vorarlberg / 19.01.2021 • 05:45 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
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Auch 24-Stunden-Betreuerinnen haben in Österreich einen Anspruch auf eine Covid19-Impfung.  vn/lerch

Umsetzung muss in Gesprächen noch geklärt werden.

bregenz Wie kommen 24-Stunden-Betreuerinnen in Vorarlberg zu einer Covid-19-Impfung? Die Änderung der Priorisierung von Berufsgruppen durch das Gesundheitsministerium wirft auch diese Frage auf. Antwort kann die zuständige Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker noch keine geben. Dass die 24-Stunden-Betreuerinnen in der Impfstrategie nach vorne gerückt sind, sei richtig. „Wie es in der Praxis funktionieren soll, ist aber noch nicht bekannt“, räumt sie ein. In Gesprächen mit allen Beteiligten sollen die Modalitäten so rasch als möglich geklärt werden.

Logistische Herausforderung

Waltraud Bilgeri, Geschäftsführerin des Vorarlberger Betreuungspools, spricht in diesem Zusammenhang von unterschiedlichen Herausforderungen. Die Gleichstellung mit anderen in der mobilen Pflege tätigen Berufsgruppen, die in der Impfstrategie des Bundes ebenfalls vorgereiht wurden, begrüßt Bilgeri, die Umsetzung sei logistisch jedoch nicht ganz einfach. Das betrifft vor allem die Verabreichung der zweiten Impfung, denn bekanntermaßen wechseln sich die 24-Stundenbetreuerinnen im Rhythmus von drei Wochen ab. Auch die Vorgehensweise bei der Anmeldung ist noch zu klären. Erhalten die betreffenden Personen einen Code bei der Anmeldung, und wie kommt dieser zu den Leuten? “Das muss alles noch besprochen werden”, sagte Bilgeri gegenüber den VN.

Anspruch auf Impfung

Nachfragen, die Covid-19-Impfung betreffend gibt es laut Betreuungspool-Geschäftsführerin derzeit nur vereinzelt. Sie kommen sowohl von Betreuerinnen wie auch von Klienten. “Wichtig wird auf jeden Fall eine gute Kommunikation sein”, erläuterte Waltraud Bilgeri. Die 24-Stunden-Betreuerinnen hätten Anspruch auf die Impfung und sie sollen sie auch bekommen. Einiges hänge auch von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. “Die Sache ist sehr vielschichtig”, fasst Bilgeri zusammen. Es werde jedoch keinen Zwang und keine Verpflichtung zur Impfung geben. Sie wünscht sich, dass auch die Klienten keinen Druck auf ihre Betreuungspersonen ausüben. Auch die zu betreuenden Personen hätten eine Verantwortung, sich zu schützen.

Eine Überlegung von Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker, wonach auf der Vormerkplattform zur Coronaimpfung noch ein zusätzliches Feld für Berufsgruppen eingezogen wird, dürfte eher kein Gehör finden. Wie am Abend aus dem Landhaus zu erfahren war, würden für Berufsgruppen keine weiteren Kategorien zur Auswahl stehen. Diese seien über Vertretungen und Verbände gut erreichbar. Das habe auch schon bei den Mitarbeitenden der Mobilen Hilfsdienste und der Krankenpflegevereine geklappt, hieß es weiter.

Keine Nachjustierung

Auf anderer Ebene sind ebenfalls keine Nachjustierungen der Impfseite geplant. Es ging darum, wie sich Menschen mit Vorerkrankungen, die aber keiner der in der Impfstrategie ausgewiesenen Hochrisikogruppen angehören, quasi bemerkbar machen können, um dann entsprechend priorisiert zu werden. Wer an einer Vorerkrankung leide, könne diese über den Hausarzt eintragen lassen. “Das wird so bleiben, weil wir Vorerkrankungen aus datenschutzrechtlichen Gründen weder abfragen wollen, noch können”, heißt es von Seiten der Landesregierung. Es brauche aber eine verlässliche Information, und diese sei in Zusammenarbeit mit den Hausärzten möglich. Unterdessen haben sich am ersten Tag bereits über 42.000 Vorarlberger für eine Impfung vormerken lassen.

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