Zwei Jahre Haft für Langfinger

Rumäne stahl einen Tag nach Verurteilung schon wieder Schnaps und Lebensmittel.
Feldkirch „Ich hatte kein Geld und keine Arbeit und ich habe eine Familie“, jammert der 36-jährige Rumäne bei seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Dort ist klar, dass er es als Analphabet und ohne Ausbildung nicht einfach hat, dennoch gibt es andere Möglichkeiten, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so das Gericht. Martin Mitteregger benötigt rund 20 Minuten, um die diversen Vorstrafen und Verurteilungen des Angeklagten zu entwirren. In Österreich wurde der Mann einmal wegen Diebstahls verurteilt. In Rumänien einmal wegen einer Schlägerei, weiters wegen vier Diebstählen. In seiner Heimat saß der Mann bereits zwei Jahre in Haft.
Auch in Deutschland saß der Mann wegen Diebstahls hinter Gittern. Nach drei Monaten in U-Haft wurde er dort nach der Verurteilung entlassen. Doch am nächsten Tag schlug der Dieb schon wieder in Vorarlberg zu.
Sieben Mal gestohlen
In einer Supermarktkette gelang es dem Mann sieben Mal, mit einem vollen Einkaufswagen unbemerkt das Geschäft zu verlassen. Meist mit Komplizen unterwegs, stellten sich die Rumänen derart geschickt an, dass sie insgesamt Waren im Wert von 2300 Euro an der Kasse vorbeischwindelten. Der hohe Warenwert ergibt sich deshalb, weil die Diebe auch einiges an Hochprozentigem mitgehen ließen. Bei einem anderen Supermarkt hebelte der dreifache Familienvater mit einem Brett die Türe auf und verursachte somit weiteren Schaden. Der Warenwert belief sich auch dort auf beträchtliche 650 Euro. Dass er den Gesamtschaden zurückzahlen wird, dürfte ein leeres Versprechen bleiben, der Mann ist völlig mittellos.
Zwei Jahre Haft
Wegen der zahlreichen Vorstrafen und des raschen Rückfalls werden zwei Jahre Haft über den Unverbesserlichen verhängt. „Das ist der rascheste Rückfall, den ich je gesehen habe. Am Vortag verurteilt, am nächsten Tag schon wieder dasselbe Delikt begangen“, merkt Richter Martin Mitteregger noch abschließend an. Das Urteil ist rechtskräftig. Wo der Rumäne seine Haft absitzen wird, ist noch nicht sicher. Auch eine vorzeitige Entlassung nach frühestens der Hälfte der Strafzeit ist theoretisch möglich. EC