Gatter für Kampf gegen TBC sind möglich

Jagdverordnung bringt neues Mittel zur TBC-Bekämpfung beim Rotwild.
Bregenz Seit das Coronavirus grassiert, sind Begriffe wie Prävalenz in aller Munde. Andere sprechen von Dunkelziffer oder Durchseuchung. Jedenfalls geht es um die Frage, wie hoch der Anteil an Infizierten in einer Gruppe ist. Dabei ist nicht ausschließlich von Coronaviren in der Bevölkerung die Rede. Auch die Tiermedizin verwendet den Begriff, wenn zum Beispiel von TBC die Rede ist. In Vorarlberg ist in manchen Bereichen die Prävalenz von TBC so hoch, dass die Landesregierung nun reagiert. Am Weihnachtstag wurde eine Änderung der Rotwild-TBC-Verordnung veröffentlicht, die Regulierungsgatter erlaubt. Damit soll es möglich sein, Wildtiere einzuzäunen, um sie einfacher erschießen zu können. Ein Gatter ist an Auflagen geknüpft.
Nicht im Griff
Das Rotwild-TBC-Screening und Untersuchungen in TBC-Bekämpfungsgebieten haben jüngst gezeigt, dass sich die Situation im Vergleich zu den Vorjahren nicht sonderlich verändert hat, heißt es aus dem Landhaus. Die Dichte an Rotwild ist nach wie vor zu hoch, um TBC in den Griff zu bekommen. Deshalb wird das neue Instrument eingeführt. „In den bekannten TBC-Gebieten müssen wir das Problem einfach in den Griff bekommen. Wenn es normal nicht funktioniert, wird es in Zukunft das Regulierungsgatter geben“, bestätigt der zuständige Landesrat Christian Gantner auf VN-Anfrage.
Viele Auflagen
Ein Regulierungsgatter darf nur in einem TBC-Bekämpfungsgebiet aufgestellt werden. Außerdem muss die Durchseuchung bei Rotwild mindestens bei fünf Prozent liegen und der Abschussplan in den vergangenen fünf Jahren zumindest einmal um mindestens zehn Prozent unterschritten worden sein. In diesem Fall kann die Bezirkshauptmannschaft aktiv werden, auch der Grundeigentümer muss zustimmen. Ein Gatter darf laut Gantner höchstens einen Bereich von 200 mal 200 Metern umfassen, in der Verordnung ist diese Zahl jedoch nicht festgehalten. Allerdings ist von einer Flächenausdehnung die Rede, die den Anforderungen des Rotwilds entspricht. Dasselbe gilt für den Zaunverlauf und das Zaunmaterial. Es darf keine Ecken geben, damit sich das Wild nicht in die Enge treiben lässt. Ein Gatter darf höchstens acht Tiere einschließen, die mit Futter hineingelockt werden. Das Tor muss ferngesteuert geöffnet und geschlossen werden können.
Mit diesen Einschränkungen sollen Bilder wie im Tiroler Kaisers vor fast einem Jahr verhindert werden, auch wenn dort laut Gutachten die Erlegung professionell erfolgt ist. Das Regulierungsgatter sei als jagdunterstützende Maßnahme zu sehen, erläutert Gantner. Mit den Gattern könnten Abschussvorgaben erreicht werden, ohne Wild und Jäger in Dauerstress zu versetzen.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.