Hörbranz, Bregenz Wie berichtet, ist der Geschäftsführer des Sozialzentrums Josefheim in Hörbranz suspendiert worden. Es soll, wie die VN aus sicherer Quelle und exklusiv erfuhren, um Belästigungen und Übergriffe seitens des Verdächtigen im Heim gehen.
Derzeit laufen polizeiliche Ermittlungen, wie den VN nun auch seitens des Vorarlberger Landeskriminalamtes (LKA) bestätigt wurde. Philipp Stadler vom LKA informierte, dass die Erhebungen von der Polizeiinspektion Hörbranz in Zusammenarbeit mit der Kriminalabteilung Bregenz geführt werden. Konkret geht es um den Tatbestand der Nötigung.
Der Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) wird im Gesetzbuch wie folgt definiert: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Welche Formen die Nötigung im gegebenen Fall angenommen hat, wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht konkretisiert.
Es wird von den Ergebnissen der polizeilichen Sachverhaltsdarstellung abhängen, ob im weiteren Verlauf von der Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage gegen den Verdächtigen erhoben wird. Es gilt die Unschuldsvermutung. VN-GS