Feldkirch Im Juni 2020 war der 28-Jährige in einer Pizzeria etwas essen. Nach eigenen Angaben trank er dazu zwei große Bier. Ein späterer Alkotest ergab allerdings 1,5 Promille. Irgendwann fuhr der Arbeiter nach Hause und wurde in Lustenau von der Polizei aufgehalten. „Führerschein und Fahrzeugpapiere“ hieß es, dazu wurde der Lenker unter die Lupe genommen. Er musste einen Alkoholtest machen. Bei 0,8 Promille verlangt das Führerscheingesetz, dass der Beamte die Fahrerlaubnis abnimmt, da gibt es kein Ermessen und keinen Verhandlungsspielraum.
Dumme Idee
Der junge Mann war verärgert. Vor einer Woche hatte er sich gerade einen neuen schicken Kleinwagen gekauft und nun sollte er den Führerschein abgeben, das brachte ihn auf die Palme. „Ich bin deshalb ein bisschen ausgerastet, das war dumm von mir“, gibt er unumwunden zu. Er zückte 200 Euro, hielt sie dem Beamten hin und fragte, ob er nicht ausnahmsweise ein „Auge zudrücken“ könnte. Das ist rechtlich eindeutig ein Versuch, den Beamten zum Amtsmissbrauch zu bestimmen. Der Autofahrer benutzte genau diese Worte mit „Auge zudrücken“, was deutlich macht, dass er genau wusste, dass dies nicht erlaubt ist.
Alles klar
Der Beschuldigte will auch gar nichts beschönigen, entschuldigt sich und beteuert, dass er so etwas nie wieder versuchen werde. Der Strafrahmen für Amtsmissbrauch reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis. Da der Arbeiter sehr gut verdient, fällt auch die Geldstrafe, die in dem Fall verhängt wird, ziemlich hoch aus. 6000 Euro muss der bislang Unbescholtene bezahlen, weitere 6000 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Er bekommt eine Ratenzahlung zugestanden, zwanzig Raten zu je 300 Euro, dann ist die Sache erledigt. Doch zuerst muss das Urteil noch in Rechtskraft erwachsen.