Gebühren für Kanalanschlüsse schlagen Wellen

Klauser Gemeindevertreter Heinz Vogel wirft Verwaltung Gesetzesbruch vor.
Klaus Die Gemeinde Klaus verfügt über ein getrenntes Kanalsystem. Regen- bzw. Schmutzwasser werden über gesonderte Leitungen geführt. Dieses System wurde seinerzeit aus ökologischen, aber auch aus ökonomischen Gründen eingeführt. Für die Berechnung der Kanalanschlussgebühren im Zuge von Neu- und Umbauten ist die Baurechtsverwaltung Vorderland zuständig, die im Jahr 2016 in Sulz installiert wurde.
Genau dort sieht Gemeindevertreter Heinz Vogel (Liste lebenswertes Klaus/Grüne) einen jahrelangen Gesetzesbruch seitens der Verwaltung bzw. der Bürgermeister – im Fall von Klaus bei Altbürgermeister Werner Müller bzw. nun bei seinem Nachfolger Simon Morscher. Grund dafür: Bei der Kostenerstellung der Kanalanschlussgebühren werden bei den Baubescheiden zwar die Gebäude, jedoch nicht die weiteren versiegelten Flächen wie etwa Parkplätze oder Zufahrten berücksichtigt. So würden die Kosten nicht dem Bauherrn, sondern den weiteren Kanalbenützern aufgebürdet, führt Vogel aus und hat aufgrunddessen auch – als Einziger in der Gemeindevertretung – gegen den Budgetbeschluss für das Jahr 2021 gestimmt. Seinem Vorschlag, die Gebühren entsprechend im Nachhinein zu verrechnen, wurde nicht zugestimmt.
„Auf keinen Fall Gesetzesbruch“
Naturgemäß ganz anders sieht Simon Dittrich, seines Zeichens Leiter der Baurechtsverwaltung Vorderland, die Sachlage. So würden die Baubescheide und damit verbunden auch die Kanalanschlussgebühren bewusst zu einem recht frühen Zeitpunkt erstellt, wie Dittrich erläutert. Eine Nachberechnung der Gebühren werde im Sinne der Bürger im Privatbereich aufgrund von Bagatellbeträgen nicht vorgenommen. Sehr wohl geschehe dies aber bei größeren Flächen, beispielsweise bei Firmen oder Betrieben. Dittrich verweist auch auf das Kanalisationsgesetz des Landes. Dort stehe, dass Gemeinden Gebühren nachberechnen können, aber nicht müssen. Von einem Gesetzesbruch könne daher auf keinen Fall gesprochen werden.
Anreize gegen Versiegelung
Ähnlich sieht das auch Neo-Bürgermeister Simon Morscher. Er bringt auch pragmatische Gründe ins Spiel: „Selbst wenn wir eine Nachberechnung durchführen möchten, wir hätten gar kein passendes Personal dafür. Auch würden die Verwaltungskosten die einzubringenden Beträge deutlich übersteigen.“ Das Hauptaugenmerk liege auf den Großflächen.
Nicht gelten lassen will Morscher auch den Vorwurf, dass die Kosten auf die anderen Kanalbenützer umgelegt werden. Die Summen seien so gering, dass der Bürger nicht einmal eine Veränderung im Cent-Bereich wahrnehmen würde. Morscher möchte stattdessen in Zukunft vermehrt Anreize dafür schaffen, dass Bauherrn entsprechende Flächen nicht komplett versiegeln, sondern Alternativen wie etwa Rasenziegel oder ähnliche ökologisch verträgliche Möglichkeiten in Betracht ziehen. CEG