1800 Euro Strafe für Pfändertunnel-Raser

19-Jähriger bretterte mit 158 km/h durch den Tunnel und fuhr Wohnmobil von hinten auf.
Feldkirch Er ist Führerscheinneuling und war an jenem Juninachmittag mit seinem Seat Ibiza in Fahrtrichtung Deutschland unterwegs. Und zwar mit 158 km/h ziemlich schnell. Es war – coronabedingt – sehr wenig los, im Tunnel sind 100 km/h zulässig. Auf der Überholspur bemerkte der Unterländer, dass ein weiterer Raser herannahte, weshalb er die Überholspur freigeben wollte. Er zog seinen Wagen ohne zu bremsen nach rechts. Zu seinem Erstaunen erkannte er nun, dass das Wohnmobil immer näherkam und dass er gleich auffahren würde, wenn er nichts unternimmt. Ein Bremsvorgang würde nicht mehr reichen, um den Auffahrunfall zu verhindern, dachte er, somit lenkte er wieder nach links auf die Überholspur. Dort war mittlerweile auch der „Hintermann“ gefährlich nahegekommen.
Erstaunliche Reaktion
Der zweite Raser, ebenfalls ein 19-jähriger Führerscheinneuling und ebenfalls mit rund 160 km/h unterwegs, reagierte ausgesprochen gut und schnell und bremste. Wie durch ein Wunder wurde dieser Wagen nicht in den Unfall verwickelt. Doch der erste Raser konnte nach all dem Hin und Her ein Auffahren auf das Wohnmobil nicht verhindern. Die Beifahrerin des Wohnmobillenkers wurde schwer verletzt, Schleudertrauma und Prellungen verursachten ihr vier Wochen Schmerzen. „Was mich am meisten enttäuscht hat, war, dass der junge Mann nicht ein einziges Mal nachfragte, wie es mir geht, mich nie kontaktierte oder sich entschuldigte“, sagt die Deutsche bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zeugenstand. Es war die erste Wohnmobilreise mit ihrem Freund, das Paar war vorschriftsgemäß mit 80 km/h unterwegs.
Kein Autorennen
Angeklagt waren ursprünglich beide der jungen Schnellfahrer, und zwar wegen eines illegalen Autorennens. Ein solches hat jedoch nicht stattgefunden. Der Zweitangeklagte wird freigesprochen. Wegen des Rasens im Tunnel wird er noch verwaltungsrechtlich belangt werden. Einen Schuldvorwurf für die Unfallverursachung kann man ihm strafrechtlich allerdings nicht machen. Der andere Raser ist jedoch schuldig. „Mein Mandant hat die Situation völlig falsch eingeschätzt. Wenn man sich mit knapp 160 km/h einem Fahrzeug, das 80 km/h fährt, annähert, scheint dieses zu stehen“, so Verteidiger Stephan Wirth. Sein Mandant hatte nämlich vor der Polizei angegeben, das Wohnmobil hätte abrupt gebremst. Diese Aussage revidiert der junge Mann im Prozess. Staatsanwalt Heinz Rusch fordert für dieses Rowdytum im Straßenverkehr eine entsprechend strenge Strafe. Richterin Sabrina Tagwercher verurteilt den bislang unbescholtenen Führerscheinneuling zu 900 Euro auf Bewährung, 900 Euro sind zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.