Ferienhaus am Rohrspitz soll verlegt werden

Auf fremdem Grundstück gebaut – Haus vor Umsiedlung.
Fußach Dieses Behördenverfahren fällt aus dem Rahmen. Weil ein Ferienhaus am Rohrspitz zu zwei Dritteln auf dem Nachbargrundstück erbaut wurde, soll es jetzt um acht Meter versetzt werden. Dazu ist in der kommenden Woche eine mündliche Verhandlung anberaumt. Längst nicht die erste. Seit drei Jahren beschäftigt sich die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit dem ungewöhnlichen Vorhaben. Auch vor Gericht wurde die Causa bereits behandelt. Einigung gab es bisher allerdings keine.
Fehler vor Jahrzehnten passiert
Die Vorgeschichte ist lang. Sie reicht in die 1950er-Jahre zurück. Eine Fußacher Familie ist seit damals im Besitz des Ferien- und Wochenendhauses mit direktem Seezugang. Ein Brand hat es 1968 zerstört. Es wurde später neu errichtet. Was damals niemand ahnte: Das Haus am See wurde auf fremdem Boden gebaut. Auf einem Grundstück, das vom Vater auf die Tochter überging. Es gehört Hannelore Müller, die es vor etwa zehn Jahren verkaufen wollte und sich mit den Grenzverläufen zu beschäftigen begann. Eine neue Vermessung brachte schließlich die Gewissheit: Das Haus der Nachbarn steht zu zwei Dritteln auf ihrem Boden. Gespräche über einen Verkauf oder eine Pacht mit der Fußacher Familie verliefen im Sand. Es wurden Gerichte bemüht. Das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.
Längst sind die zuständigen Behörden mit im Boot. Es gelte die Fehler, die in den Verfahren damals offensichtlich passiert sind, zu reparieren, sagt Reinhard Gartner, zuständiger Sachbearbeiter bei der BH Bregenz. Das Häuschen, das über alle notwendigen Bewilligungen verfügt, soll kurzerhand umgesiedelt werden. „Verlegung des Ferienhauses mit Nebenanlagen am Rohrspitz in Fußach“, heißt es im Behörden-Akt offiziell. Eine Kuriosität, wie es sie wohl kein zweites Mal im Land gibt.
Es muss alles weg von meinem Grundstück und der Grenzverlauf respektiert werden.
Hannelore Müller, Grundstückseigentümerin
Das Ansuchen, das den VN vorliegt, beschreibt die Pläne im Detail. Demnach soll das Ferienhaus um rund acht Meter nach Westen auf ein Grundstück umgesiedelt werden, das mittlerweile im Besitz des Landes Vorarlberg ist und an die Familie verpachtet werden könnte.
Rückbau von Steganlagen
„Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, soll es nicht abgebaut, sondern zur Gänze auf die Nachbarparzelle verschoben werden“, erklärt Reinhard Gartner die Überlegungen. Dabei werde darauf geachtet, dass es zu deutlichen Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Naturschutz komme. Die Gebäudedimension bleibt unverändert, gleichzeitig käme es zu einem Rückbau der bisher vorhandenen und zum Teil desolaten Steganlagen. Auch eine Aufschüttung würde entfernt. „Zur Diskussion steht nur eine Minimalvariante mit Zugang zum See.“
Sensibler Bereich
Das Gebiet selbst bezeichnet Naturschutzanwältin Katharina Lins als einen „sehr sensiblen Bereich“. Gleichzeitig bestünde für das bestehende Haus ein Rechtsanspruch. Würde alles reduziert, Aufschüttungen unterlassen und sich die Eingriffe im Rahmen halten, dann spreche auf den ersten Blick aus Sicht des Naturschutzes nicht viel dagegen. Dem anstehenden Bewilligungsverfahren wolle sie aber nicht vorgreifen.
Ursprünglichen Zustand herstellen
Der Streit ums Haus auf fremdem Boden macht vor Gericht Pause. Das Verfahren ist ruhendgestellt, bis die Behörden eine Lösung gefunden haben. Für Hannelore Müller ist nur eines wichtig: „Es muss alles weg vom Grundstück und der Grenzverlauf respektiert werden“, so die Eigentümerin.
Sollte der Antrag auf Bewilligung für den Hausumzug der Fußacher Familie, die für die VN nicht erreichbar war, abschlägig behandelt werden, dürften wieder die Gerichte am Zug sein. Die vermurkste Baugeschichte aus den 1950er-Jahren wäre dann um eine weitere Episode reicher.