22-Jährige zockte Ex-Freund ab

Über 30.000 Euro Schaden: Die junge Frau erfand etliche schwere Schicksalsschläge.
Feldkirch Die junge Mutter hat einiges an Schulden, ein Teil daraus kommt von BH-Strafen. Zurzeit wohnt sie in einer Sozialeinrichtung, ihr kleines Kind ist bei Verwandten. Sie sagt, dass sie wieder arbeiten gehen, ihr Leben auf die Reihe bringen und auch die Schulden zurückbezahlen will. Sie sei einfach immer tiefer in das finanzielle Schlamassel gerutscht und habe auch bei Familienangehörigen bei finanziellen Dingen nie Nein sagen können, wenn diese sie um Geld gefragt hätten. Dabei hatte sie selbst keines.
Leidtragender war der damalige Freund der jungen Frau. Der half ihr nämlich immer wieder gutmütiger Weise aus. In Summe waren es am Ende über 31.000 Euro, die er innerhalb von zehn Monaten hergeliehen hatte. Ob er dieses Geld je wiedersehen wird, ist fraglich. Auch ein Handy hat er nicht zurückbekommen. Dafür schuldet sie ihm weitere 400 Euro. Zurzeit bezieht die Frau Notstandshilfe, gearbeitet hat sie immer nur kurze Zeit, einmal als Kellnerin, dann als Putzfrau, doch mehr als zwei Monate Arbeit oder 100 Euro pro Monat kamen nie zusammen. Die Unterländerin zeigte sich bei den aufgetischten Geschichten durchaus fantasievoll: Sie sei selbst schwer krank, der Arzt habe ihr dringend zu einer Spritzentherapie geraten, doch die kostet. Ein anderes Mal behauptete sie, ihr krebskranker Vater müsse sich in Tschechien einer unaufschiebbaren Nierenoperation unterziehen und bräuchte dringend Geld für Medikamente. Dann wieder log sie, dass sie in Deutschland einen Unfall gehabt hätte, verletzt wäre und deshalb schnell Geld bräuchte.
„Das alles war frei erfunden, das geben Sie heute zu?“, hakt Richterin Sabrina Tagwercher nochmals nach. „Ja“, sagt die Angeklagte kleinlaut.
Immerhin geständig
Die bislang unbescholtene Frau entschuldigt sich bei ihrem Ex-Freund: „Vermutlich willst du das nicht hören und ich verstehe das auch, aber es tut mir wirklich sehr leid, dass ich dich so angelogen habe. Ich versuche das so schnell wie möglich zurück zu zahlen“, so die 22-Jährige. Für den schweren Betrug gibt es 840 Euro unbedingte Strafe und 840 Euro auf Bewährung. In zwanzig Monatsraten kann die Verurteilte den Betrag abstottern. Mit der Entscheidung ist sie einverstanden. Auf schweren Betrug stehen bis zu drei Jahre Gefängnis. EC