Brennendes Licht verriet Gastbetrieb in Au

Am Samstag platzte die Polizei in eine muntere Abendrunde.
Au Die Polizeistreife staunte vermutlich nicht schlecht, als sie am Samstagabend Licht in einem Gasthof brennen sah. Bei der Nachschau stellte man zehn Gäste in der Gaststube fest, offensichtlich beim gemeinsamen Abendessen, wie die Bezirkshauptmannschaft Bregenz auf VN-Nachfrage bestätigt. Laut einem Sprecher der Landespolizeidirektion saßen die Gäste beisammen am Tisch und hielten sich offensichtlich nicht an die Auflagen zur Pandemieeindämmung.
Der Begründung der Gäste, man sei zu beruflichen Zwecken in der Gaststätte versammelt, schenkten die Polizisten keinen Glauben. Die Streife folgte daher streng dem Protokoll: Die Angetroffenen, unter denen scheinbar auch Gäste aus Deutschland gewesen seien, wurden über ihr Fehlverhalten aufgeklärt und die Identitäten aufgenommen. Nun werden die Anzeigen ausgearbeitet, wie aus dem Erstbericht an die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde hervorgeht. Dann wurde die Übertretung durch die Beamten abgestellt, sprich das Abendessen durch die Beamten beendet.
Anzeige in Arbeit
Am Montag war die Polizei noch mit den letzten Erhebungen und der Erstellung der Anzeigen beschäftigt. Erst wenn diese der Bezirkshauptmannschaft vorliegen, werden die Verfahren eröffnet. Erst dann könne man auch abschätzen, welche Verstöße in Summe vorlagen und welche Strafen der Wirt und seine Gäste erwarten müssen. Es könnte aber teuer werden: Der Strafrahmen für das Betreten einer geschlossenen Betriebsstätte durch Privatpersonen kann bis zu 1450 Euro reichen, für den Wirt kann für das widerrechtliche Öffnen der Betriebsstätte bis zu 30.000 Euro Strafe drohen. Hinzu könnten Strafen für weitere Verstöße kommen, wie das Missachten der Abstandsregeln.
Auf der Gemeindestube wusste man offensichtlich nichts von den beherbergten Gästen im Ort. Weder er noch seine Mitarbeiter auf dem Gemeindeamt hätten bis Montag von den Ereignissen Kenntnis gehabt, versichert Bürgermeister Andreas Simma auf Anfrage der VN.