Kind gequält: Sieben Jahre Haft für Mutter

45-Jährige schlug ihre minderjährige Tochter über vier Jahre hinweg.
feldkirch Die Südländerin bestreitet am Landesgericht Feldkirch, ihr Mädchen jahrelang geschlagen und an den Haaren gezogen zu haben. Die Vorwürfe kamen im Obsorgeverfahren auf, das Ehepaar ließ sich scheiden. Genau diesen Hintergrund vermutet die Angeklagte als Motiv für die angeblich falschen Beschuldigungen gegen sie. Doch auch der Ex-Mann und der Sohn der Frau schildern, dass der Beschuldigten öfters das Temperament durchgegangen sei. „In meiner Kindheit war es noch schlimmer, mich schlug sie noch mehr als meine Schwester“, sagte der Sohn vor der Polizei aus. Blaue Flecken und Rötungen bei dem Mädchen sieht Staatsanwältin Julia Berchtold als Beweis für die Übergriffe der Frau.
Der Ex-Gatte der Frau bestätigt die Verletzungen, räumt aber ein, dass er seine ehemalige Frau nicht eindeutig als Verursacherin beschuldigen könne. Der Sohn, der seine Mutter zunächst schwer belastete, macht im Prozess keine Aussage. „Das Mädchen ist ganz allein mit ihrer Situation“, hebt Opferanwältin Eva Müller die schwierige Lage des Kindes hervor
Mädchen schildert Grobheiten
Das Kind erzählte im Zuge des Obsorgeverfahrens einiges über ihr Verhältnis zu ihrer Mutter. Sie sei mehrmals in der Woche grob behandelt worden. Entweder mit der flachen Hand geschlagen, geschüttelt, am Arm gepackt worden oder man habe sie an den Haaren gerissen, dass sie Schmerzen auf der Kopfhaut hatte. Auch mit einem Gürtel, einer Fernbedienung oder Schuhen habe man sie geschlagen.
Warum die Gewalt derart eskalierte, weiß das Kind nicht. Entweder wenn es Hunger hatte und etwas zu essen wollte, wenn es Hilfe bei den Hausaufgaben benötigte oder wenn die Mutter im Stress gewesen sei. Der Ex-Ehemann räumte vor der Polizei ein, dass das schon viele Jahre so gehe, vor Gericht sagt er mit gemischten Gefühlen aus, die Gewalt innerhalb der Familie zu schildern, fällt ihm schwer.
Schwer zu konkretisieren
Der Mann, der teilweise auch Schichtarbeit verrichtete, tut sich schwer, die Übergriffe der Zahl nach zu konkretisieren: „Es war einfach schon so üblich, dass ich mich nicht genau erinnern kann.“
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Christoph Stadler verurteilt die bislang Unbescholtene zu sieben Jahren unbedingter Haft. Erschwerend war der lange Tatzeitraum und dass das Opfer unter 14, also unmündig war. Dem Opfer werden 1000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für diese fortgesetzte Gewaltausübung beträgt fünf bis 15 Jahre.