Lockerungen mit Vorbehalt

Schule, Handel und Dienstleister dürfen öffnen. Vorerst.
Wien Ein Experiment, ein Bewegen auf einer Rasierklinge, eine Gratwanderung: Die politisch Verantwortlichen bedienen sich vieler Begriffe für die ersten Öffnungsschritte im dritten Lockdown. Dieser habe zwar Wirkung gezeigt, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). „Die Mutationen fressen aber ein Stück weit den Erfolg auf.“ Dennoch hat sich die Bundesregierung nach einem Gesprächsreigen mit Experten, Opposition und Landeshauptleuten auf erste Öffnungsschritte verständigt. Die Gefahr, wieder in ein exponentielles Wachstum zu rutschen, bleibe aber bestehen, hält Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fest. Zu den ersten Lockerungen für Handel, Schulen und Dienstleister sieht er derzeit allerdings keine Alternative.
Schulen öffnen wieder
Die Volksschüler kehren nach den Semesterferien wieder vollzählig in die Klassenzimmer zurück. Zwei Mal pro Woche wird getestet, kündigt Kurz an. In den Unter- und Oberstufen starten die Schüler in Vorarlberg am 15. Februar in den Schichtbetrieb. Gruppe A geht am Montag und Dienstag zur Schule, Gruppe B am Mittwoch und Donnerstag. Jede Woche – jeweils am ersten Tag des Präsenzunterrichts – wird ein Test gemacht. Wer sich weigert teilzunehmen, muss im Distance Learning bleiben. An der Oberstufe gilt laut dem Bundeskanzler auch für Schüler eine FFP2-Maskenpflicht. An der Unterstufe muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Auflagen für den Handel
Schuhe, Möbel, Blumen oder Elektrogeräte: All das können die Kunden ab 8. Februar – ohne Click & Collect – wieder vor Ort kaufen. Der Handel darf öffnen. Es herrscht aber FFP2-Maskenpflicht. Pro Kunde müssen außerdem 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Für alle Läden, die lebensnotwendige Produkte verkaufen – Supermärkte, Tierfutter und Co. -, gilt weiterhin die Zehn-Quadratmeter-Regel.
Testpflicht bei Dienstleistern
Die Frisur könnte bald wieder sitzen. Denn körpernahe Dienstleistungen sind ab kommender Woche erlaubt. Wer zum Frisör, zur Nagelpflege oder zur Massage geht, muss aber ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Rechtliche Grundlage dafür ist das zum Reintesten beschlossene Gesetz. Eine Ausnahme gibt es demnach nur für jene, die sich in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. „Genauso wie am Ende des Frisörbesuchs bezahlt wird, muss davor ein Test vorgehalten werden“, sagt Kurz. Das abzufragen liege in der Verantwortung des Betriebs. Die Polizei und Gesundheitsbehörden würden die Umsetzung kontrollieren. Die 20-Quadratmeter-Regel gilt auch für Dienstleister.
Kontaktbeschränkungen
Ab 8. Februar dürfen sich wieder maximal vier Personen aus insgesamt zwei Haushalten treffen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr früh bleiben bestehen.
Höhere Strafen
Wer sich nicht an die Masken- oder Zwei-Meter-Abstandspflicht hält, muss mit einer schärferen Strafe rechnen. Die „empfindlich höheren“ Summen werden heute, Dienstag, bekannt gegeben.
Strengere Regeln an den Grenzen
Die Einreisebestimmungen werden verschärft. Der bislang bekannte Verordnungsentwurf sieht vor, dass alle Personen aus einem Corona-Risikogebiet ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, das maximal 72 Stunden alt ist. Zusätzlich gilt zehntägige Quarantänepflicht, wobei noch unklar ist, ob ein Freitesten nach dem fünften Tag möglich bleibt. Menschen, die für Job, Schule, Studium oder zum Besuch des Lebenspartners regelmäßig pendeln, müssen nicht in Quarantäne, sich aber ebenso testen. Bei Berufspendlern reicht ein Test pro Woche aber aus, erklärt Wallner.
Weiter warten auf die Öffnung
In zwei Wochen wird entschieden, ob eine langsame Öffnung für Gastronomie, Tourismus, Sport und Kultur ab März möglich ist. Sollte sich die Situation verschärfen, könnten die nun beschlossenen Lockerungen aber auch zurückgenommen werden; ein Lockdown vier sozusagen, noch bevor der dritte beendet wurde. VN-ebi