Gericht: Zwei Jahre Haft für Profidieb

43-Jähriger stahl Fahrräder im Gesamtwert von knapp 84.000 Euro.
Feldkirch Es ist ein langer Prozess am Landesgericht Feldkirch, der viel Geduld verlangt. Der Angeklagte, von einem bereits Verurteilten schwer beschuldigt, bestreitet, an Fahrraddiebstählen im großen Stil beteiligt zu sein. Vor allem Kellerabteile von Wohnanlagen wurden dafür aufgebrochen. Es geht um Moutainbikes, E-Bikes, Rennräder und zwei E-Scooter aus dem Raum Feldkirch und Dornbirn im Gesamtwert von 83.600 Euro. Der 43-Jährige wurde mit der wertvollen Fracht in Kufstein aufgegriffen, als er in seine Heimat wollte. Der Rumäne erzählt verschiedene Geschichten, eine komplizierter als die andere, doch alle klingen für das Gericht unglaubwürdig. Er habe im Internet gelesen, dass jemand gebrauchte E-Bikes aus der Schweiz und Österreich verkaufe. Daraufhin sei er von Rumänien 14 Stunden gefahren, um für sich drei E-Bikes abzuholen. Als ihm der Verkäufer dann ein „Schnäppchenangebot“ gemacht habe, habe er zugegriffen und die 15 Räder und zwei E-Scooter eingepackt.
Lügen bis zum Schluss
„Wollen Sie mir erzählen, dass Sie nach Österreich gekommen sind, um hier besonders günstig E-Bikes einzukaufen, um sie dann in Rumänien gewinnbringend zu verkaufen?“, wundert sich die vorsitzende Richterin bereits zu Beginn des Prozesses. Anfangs gab der Mann an, er habe den angeblichen Radverkäufer in Innsbruck getroffen, dann schwenkt er um und hat ihn doch in Feldkirch auf einem Parkplatz getroffen. Dass er die zerlegten Räder unter Decken versteckt hatte, habe keinerlei Bedeutung, er habe sie lediglich ganz normal transportiert. Zunächst wurde der Rumäne von einem 26-jährigen Landsmann, der mittlerweile selbst wegen dieser Diebstähle in Feldkirch in Haft sitzt, schwer belastet. Der gab nämlich an, dass der 43-Jährige die Tatorte aussuchte und als Fahrer fungierte. Im Prozess rudert der Zeuge aber plötzlich zurück und behauptet, die Polizei hätte ihn zu dieser Aussage gedrängt.
Zeitaufwendig
Die beiden damals einvernehmenden Beamten müssen vor Gericht beordert werden, um der Sache auf den Grund zu gehen. Statt um 12 Uhr endet der Prozess somit um 15 Uhr. Natürlich haben die Polizisten damals nichts versprochen, schon gar keine geringere Strafe für den Fall, dass der Zeuge falsche Angaben macht. An einer Verurteilung ändern die ganzen Ausflüchte nichts. Der Angeklagte wird zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Mildernd war die Sicherstellung der Räder und dass er nur in untergeordneter Rolle tätig war. Erschwerend war vor allem die einschlägige Vorstrafenbelastung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.