Neue Grenzregeln ab 10. Februar

Test- und Registrierungspflicht auch bei einer Impfung.
Schwarzach Die Verunsicherung aufgrund der neuen Einreiseregeln ist groß. Ein wichtiger Aspekt hat sich am Mittwoch noch einmal geändert: Sie gilt erst ab 10. Februar. Diese Punkte sind zu beachten:
Was gilt bei der Einreise?
Wer nach Österreich reist, muss zehn Tage in Quarantäne und darf sich nach fünf Tagen freitesten. Schon bei der Einreise muss ein negativer Coronatest vorgewiesen werden.
Gibt es Ausnahmen?
Wer zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme an Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners pendelt, muss nicht in Quarantäne. Für diese Personen gilt jedoch eine Testpflicht, außerdem muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden.
Wie oft muss getestet und ausgefüllt werden?
Die Testbestätigung oder ein ärztliches Zeugnis und das Formular dürfen nicht älter als sieben Tage sein. Das Formular trägt den namen „Pre-Travel-Clearance“ und findet sich auf oesterreich.gv.at. Bisher sind noch die alten Formulare auf dieser Webseite. Wer bei der Einreise keinen Test nachweisen kann, hat 24 Stunden Zeit, einen Test nachzuholen.
Welche Tests sind gültig?
Es gelten Antigen-Tests oder PCR-Tests. Ausländer, die sich hier befinden, können sich auch in den Teststraßen gratis testen lassen. Selbsttests gelten nicht.
Müssen sich auch Kinder testen lassen?
Die Regeln gelten für Kinder ab dem zehnten Lebensjahr.
Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?
Ausgenommen sind Transit, Reisen zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs, zur Tierversorgung und aus land- und forstwirtschaftlichen Gründen sowie im Interesse der Republik. Die Ausnahme für Mittelberg bleibt, keine gibt es für Immune. VN-MIP