Hütebuben in Fraxern dürfen bleiben

Vorarlberg / 04.02.2021 • 17:24 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Nach einem Stromschlag kam ein Wanderer in Fraxern zu Sturz und klagte die Gemeinde. Das Fazit des Gerichts: Elektrische Zäune – auch Hütebuben – brauchen kein Warnschild.<span class="copyright">KAM</span>
Nach einem Stromschlag kam ein Wanderer in Fraxern zu Sturz und klagte die Gemeinde. Das Fazit des Gerichts: Elektrische Zäune – auch Hütebuben – brauchen kein Warnschild.KAM

Wegweisende Gerichtsentscheidung für Alpwirtschaft.

Fraxern Im Oktober 2018 war ein Wanderer aus Röthis auf dem Weg von der Hohen Kugel über die Alpe Maiensäss talwärts Richtung Alpe Schwimmersboden unterwegs. Bei einem elektrischen Zaun, besser bekannt als Hütebub, zur Absicherung des Viehs bei der Alpe erlitt der Mann einen Stromschlag und in der Folge durch einen Sturz einen Bänderriss im Knöchel. Der Wanderer verklagte die Gemeinde Fraxern als Wegerhalterin und Liegenschaftseigentümerin auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro. Er argumentierte zum einen mit der mangelhaften Errichtung seitens der Gemeinde und damit, dass der Zaun eine enorme, orts­unübliche Gefahrenquelle darstelle und somit mittels Warnschild entsprechend darauf hingewiesen werden hätte müssen. Dieser Klage folgte das Bezirksgericht Feldkirch weder im ersten Verfahren noch in der darauffolgenden Berufung.

Klage letztinstanzlich abgewiesen

Das Gericht argumentierte damit, dass im ganzen Land Alpen seit vielen Jahren mittels solcher Zäune abgesichert werden, entsprechende Warnschilder aber nicht nötig seien, da ortsansässigen Wanderern solche Gefahren bekannt sein müssen. Auch ein hinzugezogener Alpsachverständiger des Landes bestätigte, dass er den größten Teil der rund 520 Alpen des Landes selbst besucht habe, solche Weidezäune rund um die allermeisten Alpen bestehen, er aber in seiner 24-jährigen Tätigkeit noch niemals ein Warnschild gesehen habe. Die Klage wurde letztinstanzlich abgewiesen, der Kläger bekommt kein Schmerzensgeld und muss auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Groß ist die Erleichterung auf jeden Fall beim Fraxner Bürgermeister Steve Mayr – und das nicht nur wegen des nicht zu bezahlenden Schmerzensgeldes: „Durch ein Urteil gegen uns hätte durchaus die Gefahr einer Welle von Klagen gegen Gemeinden, Alpen und Landwirte bestanden. Eine erfolgreiche Klage hätte somit weitreichende Folgen für die gesamte Alpwirtschaft in Vorarlberg und über die Landesgrenzen hinaus gehabt.“

Die Hütebuben rund um die Alpen dürfen also bleiben, für solche, die sich der Tatsache nicht bewusst sind, ein kleiner Tipp für die nächste Wanderung: Die allermeisten von ihnen stehen unter elektrischer Spannung. CEG

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