Vorarlberg Live: Ausnahme für Immune bei Testpflicht gefordert

Gantner möchte Regeln wie beim Besuch von Dienstleistern.
Schwarzach Während der Nationalrat in Wien über eine nächtliche Abschiebung von drei Kindern nach Georgien und Armenien diskutierte, äußerte sich Vorarlbergs Sicherheits- und Asyllandesrat Christian Gantner in der VN.at-Sendung Vorarlberg live zu den Vorkommnissen. Außerdem sprach er über die Stimmung in der Koalition, über Grenzen und Tests. Es seien wieder Plätze frei und Anmeldungen für Montag möglich.
Natürlich hätten ihn die Bilder von voll ausgerüsteten Polizisten mit Hunden in der Nacht erschüttert, erst Recht in Zusammenhang mit Kindern, erläutert Gantner. „Aber es handelt sich um eine höchstgerichtliche Entscheidung, da wurden auch humanitäre Beweggründe geprüft“, befindet sich Gantner auf Bundesregierungslinie. Mit seiner weiteren Forderung jedoch nicht: „Wir sind dafür offen, dass die Möglichkeit des humanitären Bleiberechts wieder in den Bereich der Landeskompetenz fällt.“ Diesen Wunsch äußerte auch schon Landeshauptmann Markus Wallner mehrfach, zuletzt ebenfalls im Zuge der Diskussion um die Abschiebung in Wien. Die Koalition auf Bundesebene sieht Gantner nicht in Gefahr. „Wie in jeder standhaften Beziehung gilt es, solche Dinge auszuhalten.“ Auch innerhalb der Volkspartei habe die Abschiebung Spannungen aufgeworfen.
Was die Grenzübertritte betrifft, ist schon alles bekannt. Zum Beispiel, dass die Test- und Registrierungspflicht erst für Kinder ab zehn Jahren gilt. „Wir erleben unterschiedliche Ansätze“, antwortet Gantner auf die Feststellung, dass Altersgrenzen in anderen Verordnungen anders geregelt sind. „Bei Besuchen von körpernahen Dienstleistern sind Personen von der Testpflicht befreit, die vor sechs Monaten eine Krankheit überstanden haben. Diese Ausnahme wäre auch für die Grenze wünschenswert, gibt es aber nicht.“ Den größten Ansturm auf die Testcentren hätte es wegen der Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen gegeben.