Es wird wieder normaler

Wir sind gerade dabei, die Schaufenster auf Frühling zu trimmen und unsere Sommerware auszupacken. Uns traf es die letzten Monate besonders hart, weil wir keine Ball- und Anlassmode verkaufen konnten. Das Geschäft ist noch voll mit Winterware. Ich habe Angst, dass die Fallzahlen wieder steigen und uns eine erneute Schließung bevorsteht, das wäre für das Geschäft katastrophal. Andrea Simonitsch, 55, Linea Uno
Geschäfte, Museen, Friseur: Was ab kommender Woche in Österreich gilt.
wien, bregenz Von der angepeilten Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist Österreich zwar noch weit entfernt. Trotzdem hat die Bundesregierung erste Lockerungen beschlossen. Ab dem kommenden Montag ist der Lockdown nicht mehr ganz so streng.
An diesem Tag dürfen sämtliche Handelsgeschäfte wieder aufsperren. Dasselbe gilt für Friseure und andere körpernahe Dienstleister. Dabei sind Einschränkungen zu beachten, zum Beispiel bei den Platzvorgaben. Friseurkunden müssen zukünftig auch bei jedem Besuch im Salon einen negativen Coronatest mitbringen.
Neuerungen gibt es auch im Kultur- und Freizeitbereich, oder bei den Ausgangsbeschränkungen, die nicht mehr rund um die Uhr gelten. Während Schüler im Osten Österreichs schon ab Montag wieder Präsenzunterricht haben, dauert es in Vorarlberg noch bis 15. Februar. Es folgt ein Überblick über die neuen Regeln.
Handel. Alle Händler dürfen ab Montag ihre Kunden bedienen. Dazu kommen aber Auflagen. So gelten auch im Handel die generelle Abstandsregel von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen und eine FFP2-Maskenpflicht, von der Schwangere und Menschen unter 14 Jahren ausgenommen sind. Sie können einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) verwenden. Kinder unter sechs Jahren müssen gar keine Maske tragen. Für jede Person braucht es 20 Quadratmeter Platz im Geschäft. Das gilt nun übrigens auch für Supermärkte.
Der Handel darf zwischen sechs Uhr und 19 Uhr öffnen. Beschäftigte mit Kundenkontakt und andere Berufsgruppen müssen sich mindestens einmal pro Woche testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen.
Körpernahe Dienstleister. Auch körpernahe Dienstleister können wieder loslegen. Dazu zählen Friseure, Kosmetiker, Tätowierer, Masseure und Fußpfleger. Es gelten ähnliche Regeln wie im Handel. Der Unterschied: Wer die Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, braucht einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest. Selbsttests sind nicht zulässig. Personen, die in den letzten sechs Monaten eine Coronaerkrankung durchgemacht haben und Kinder unter zehn Jahren sind ausgenommen. Pro Kunde muss zehn Quadratmeter Platz sein.
Schule. Nach den Semesterferien findet für Vorarlbergs Schüler ab 15. Februar wieder Präsenzunterricht statt. Die Kinder dürfen aber nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich regelmäßig einem Corona-Selbsttest an der Schule unterziehen. Sonst bleiben sie im Fernunterricht. Schüler, die in den letzten sechs Monaten eine Covid-Erkrankung hinter sich haben oder einen Antikörper-Nachweis vorlegen können, müssen nicht zum Test.
Volksschüler und Sonderschüler der ersten vier Klassen kehren wieder von Montag bis Freitag in die Schule zurück. Für die anderen heißt es wieder Schichtbetrieb. Es gibt zwei gleich große Gruppen – sie sind wechselweise Montag und Dienstag oder Mittwoch und Donnerstag im Präsenzunterricht oder Fernunterricht. Am Freitag muss zu Hause gelernt werden. An AHS-Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Berufsschulen oder Sonderschulen ab der fünften Klasse kann dieser Tag – unter bestimmten Auflagen – auch für Unterricht in kleinen Gruppen genutzt werden.
Volksschüler und Sonderschüler müssen außerhalb der Klasse MNS tragen. An den Unterstufen darf die Maske auch im Unterricht nicht abgelegt werden. In den Oberstufen sind FFP2-Masken Pflicht. Das gilt auch für Lehrer, sofern sie sich nicht einmal pro Woche testen lassen. In diesem Fall reicht ein MNS. Regelmäßig soll es eine Maskenpause geben.
Ausgangsbeschränkungen. Es ist ab Montag wieder erlaubt, mehr als eine Person aus einem anderen Haushalt zu treffen. Nun dürfen zwei Haushalte, aber nicht mehr als vier Erwachsene zusammenkommen. Zudem ist es nicht gestattet, dass dabei über sechs minderjährige Kinder dabei sind.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur noch zwischen 20 Uhr und sechs Uhr. In dieser Zeitspanne darf man seine Wohnung weiterhin nur aus gewissen Gründen verlassen, etwa bei Gefahr, für die Arbeit, zur Erholung, für die Versorgung von Tieren, um anderen zu helfen oder für ein Treffen mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen.
Gastronomie und Hotels. Für Gastronomie und Hotellerie setzt sich die Durststrecke fort. Sie dürfen noch immer keine Gäste empfangen. Wann das wieder so weit sein wird, ist derzeit noch offen. In den Restaurants bleibt Take away und Lieferservice erlaubt. Hotels ist die Beherbergung von Personen in wenigen Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel für Geschäftsreisende.
Veranstaltungen und Freizeit. Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Eine Ausnahme sind Begräbnisse, wo maximal 50 Personen teilnehmen dürfen.
Anders sieht es bei Freizeiteinrichtungen aus. Kulturinteressierte können wieder Museen, Kunsthallen oder kulturelle Ausstellungshäuser besuchen. Bibliotheken, Büchereien, Archive, Tierparks, Zoos und botanische Gärten öffnen ihre Pforten. Es gelten die gleichen Auflagen wie im Handel. So muss die 20-Quadratmeter-Regel pro Besucher eingehalten werden, dazu kommt der Zwei-Meter-Abstand und die Pflicht zur FFP2-Maske.
Einreise. Eine Verschärfung gibt es bei den Einreiseregeln. Sie tritt ab Mittwoch in Kraft. Betroffen sind in erster Linie Pendler: Wer aus beruflichen oder familiären Gründen, zu Ausbildungszwecken oder dem Besuch des Lebenspartners regelmäßig über die Grenze pendelt, muss sich zwar weiterhin nicht in Quarantäne begeben. Allerdings ist nun ein PCR- oder Antigentest einmal pro Woche Pflicht.
Das negative Ergebnis muss bei der Fahrt über die Grenze mitgeführt und im Fall einer Kontrolle vorgezeigt werden. Wer das nicht kann, hat 24 Stunden Zeit, den Test nachzuholen. Zudem ist eine regelmäßige Online-Registrierung notwendig. Für die übrigen Reisenden gilt: Wer aus einem Risikogebiet nach Österreich kommt, muss zehn Tage lang in Quarantäne. Die Betroffenen können sich ab Tag fünf freitesten. Schon bei der Einreise müssen sie einen negativen Coronatest vorweisen. Auch für sie gilt eine Registrierungspflicht. Alle Nachbarländer zählen zu den Corona-Risikogebieten. VN-RAM, SCA, TAS, MIH, GER

Wie der Start gelingt, wissen wir nicht, wir lassen uns überraschen. Wir sind froh, dass wir wieder öffnen können. Einen Ansturm erwarten wir nicht. Die Maßnahmen zur Öffnung können wir gut umsetzen. Ich rechne nicht damit, dass sich das wirtschaftlich auszahlt, doch wir wollen für die Kunden dasein. An einer Preisschlacht werden wir uns nicht beteiligen. Franz Wilhelmer, Sport Wilhelmer, Vandans, Bartholomäberg

Grundsätzlich freuen wir uns über die Öffnung unseres Geschäfts am Montag und hoffen, dass dies der letzte Lockdown war. Das geht nämlich nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Mitarbeitern an die Substanz. Wir haben ein großes Geschäft, deshalb wird die Einhaltung der Abstandsregeln kein Problem sein. Was aber wehtut, sind die fehlenden Gäste im Tourismus. Rene Schedler, Trachten Rainer, Andelsbuch

Wir haben die längere Pause genutzt, um alles in Schuss zu bringen (im Bild Zivildiener Jonas Mair). Am Freitag hat ein Mitarbeiter der FH noch ein Technik-Update an einer Station der neuen Sonderausstellung gemacht. Ab Montag wird es so sein, dass wir einen stark reglementieren Besuchereinlass haben. Durch das Ticketsystem wissen wir, wie viele Leute herinnen sind. Wie überall gilt eine FFP-2-Maskenpflicht und ein Zwei-Meter-Abstand. Die Stationen werden regelmäßig desinfiziert. Was man nicht darf, ist Präparate angreifen, weil man die ganz schlecht desinfizieren kann. Mathias Gort, Ausstellungskurator inatura

Ich bin schon sehr froh, wenn es am Montag wieder losgeht. Die Wochen zuhause waren echt lang und hart. In den letzten Tagen haben wir ganz viele Kartons gepackt mit Ware, die wir nicht mehr verkaufen können. Das geht jetzt alles zurück in die Zentrale und wird dann in unseren Outlet-Shops verkauft. Am Montag bekommen wir die neue Frühlingsware. Magdalena Klinge (r.), 37, Filialleiterin Parfois Messepark

„Wir freuen uns sehr, die Kunden wieder im Geschäft begrüßen zu dürfen“, sind sich Tedi Mandefro (M., 34), Emanuel Donatus Bilgeri (22) und Selina Greif (15) von Epos Götzis einig. Während des Lockdowns wurde ein „Click-and-Collect“-Abholservice vor dem Eingang des Geschäfts eingerichtet, der auch gut angenommen worden sei. „Aber im Geschäft haben es unsere Kunden wärmer“, sagt Emanuel Bilgeri.

Da wir auch Kunden aus der Schweiz und aus Deutschland haben, mussten wir in den letzten Tagen viele Termine verschieben. Einzelne haben sie auch abgesagt, weil sie sich nicht testen lassen wollen. Es gibt zu wenig Testmöglichkeiten, da wird auch die Aufstockung der Kapazitäten nicht reichen. Wir freuen uns aber, wieder öffnen zu dürfen, wir haben schließlich wochenlang nichts verdient. Mike Geringer, 51, Herzblut-Tattoo

Wir waren in den vergangenen Wochen eigentlich immer ein bisschen dran am Regale einräumen und am Flächen umbauen (im Bild Mitarbeiterin Barbara aus der Gartenabteilung). Ganz zu hatten wir aber sowieso nicht. Wenn man etwas bestellt hat, konnte man es vorne abholen. Gewerbekunden konnten ganz normal einkaufen. In dieser Woche haben wir die Mitarbeiter aber natürlich wieder aufgestockt. Die Quadratmeter-Beschränkung betrifft uns nicht wirklich, weil wir so groß sind. Wir werden aber auf jeden Fall Durchsagen machen und darauf achten, dass man die Abstände einhält. Janine Lux, Baywa-Marketingleiterin