Verurteilt: Bei Quarantänekontrolle Maske heruntergerissen

31-Jährige entledigt sich bei Quarantänekontrolle vor der Polizei ihrer Maske. Sie muss 5400 Euro Strafe zahlen.
Feldkirch Acht Vorarlberger sind im Zuge von Quarantänekontrollen schon angezeigt worden. Dass es sich dabei ausschließlich um Menschen handelt, die das Virus leugnen und Verschwörungsmythen anhängen, ist jedoch nicht gesagt. Das zeigt das Beispiel einer Frau, die sich am Freitag als erste dieser acht Personen vor Gericht verantworten musste. Ihr Delikt: Sie hat in einer Auseinandersetzung mit der Polizei ihre Maske heruntergerissen. 5400 Euro Strafe muss sie zahlen, die Hälfte ist auf Bewährung ausgesetzt.
24. Juli 2020, Freitag: 935 Personen in Vorarlberg wurden zu diesem Zeitpunkt positiv auf das Coronavirus getestet. 919 sind bereits genesen, 16 aktuell infiziert. Eine davon ist die Frau aus dem Unterland. Sie erhält an diesem Tag ihren Quarantänebescheid. Nicht alle Nachbarn kommen mit ihr gut aus. Sie sei das schwarze Schaf der Nachbarschaft, gibt sie später bei der Polizei zu Protokoll. Einer dieser Nachbarn ruft die Polizei: Er habe die Frau beim Einkaufen erwischt, obwohl sie die Wohnung nicht verlassen darf. Kurz darauf stehen vier Polizisten vor der Tür. Die Frau öffnet, ihre beiden Kinder (8 + 10) sind ebenfalls da. Innerhalb kurzer Zeit entwickelt sich ein lautstarker Streit, im Zuge dessen die 31-Jährige die Maske aus ihrem Gesicht reißt und auf den Boden schmeißt – dabei befindet sie sich höchstens einen Meter von den Beamten entfernt. Außerdem will sie die Türe zudrücken, zwei Polizisten stemmen sich dagegen. Der Streit bringt ihr zwei Anklagen ein: Widerstand gegen die Staatsgewalt und vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.
Die Verhandlung ist kurz. Zunächst weist die Angeklagte alle Schuld von sich. Das Angebot einer Diversion lehnt sie ab. Sie wisse nicht, weshalb sie überhaupt hier sei. Vier Polizisten treten als Zeugen auf, alle erzählen eine ähnliche Geschichte. „Da habe ich eh keine Chance, wenn vier Polizisten das Gleiche sagen“, kommentiert sie. Nach etwas über einer Stunde ist alles vorbei.
Richter Georg Furtschegger spricht die Angeklagte vom ersten Vorwurf frei. Allerdings ist sie schuldig, was die Gefährdung durch übertragbare Krankheiten betrifft. Sie habe gewusst, wie gefährlich Covid-19 ist, da zwei Arbeitskolleginnen bereits schwere Verläufe hinter sich hatten. Außerdem kannte sie zu dieser Zeit schon den Quarantänebescheid inklusive angefügtem Informationsblatt, das die Gefahren und Übertragungswege des Virus schildert. Der bis dato unbescholtenen Frau bringt das 5400 Euro Strafe ein, die Hälfte davon unbedingt. Bis zu drei Jahren Haft wären möglich gewesen. Die Unterländerin, die ohne Anwalt erscheint, akzeptiert das Urteil. Auch der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel.
Noch während Richter Furtschegger die letzten Formalitäten zur zweijährigen Ratenzahlung in sein Diktiergerät murmelt, fragt die Angeklagte: „Brauchen Sie mich noch?“ „Sie können schon gehen“, antwortet der Richter. „Na endlich“ stöhnt die Frau und verschwindet.