Brummifahrer ohrfeigte Traktorlenker

Nach zehn Kilometern „Trödelfahrt“ platzte Lkw-Lenker der Kragen.
Feldkirch „Mein Mandant ist seit 30 Jahren Berufskraftfahrer, fuhr bislang immer unfallfrei und hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen“, bringt Verteidiger Günter Flatz bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch viel Verständnis für seinen Klienten auf.
Im September vergangenen Jahres platzte dem 52-Jährigen Lkw-Lenker der Kragen. Er war von Klaus in Richtung Göfis unterwegs gewesen, vor ihm ein Traktor mit einem landwirtschaftlichen Anhänger. Dieser Anhänger war überbreit, schlingerte und blockierte den gesamten Verkehr. Der Vordermann hätte einmal eine Radfahrergruppe in einem waghalsigen Manöver überholt, Motorradfahrern war das lange Gefährt offenbar ebenfalls ein Dorn im Auge, so der Angeklagte.
Was den 52-Jährigen besonders ärgerte, war, dass es auf der Strecke mehrfach Ausweichmöglichkeiten gegeben hätte, um die Kolonne vorzulassen.
Ignoriert
Doch der 28-jährige Traktorfahrer habe keinen der Plätze genutzt, sei stur weitergefahren und habe auch nicht auf sein Hupen reagiert, so der Lkw-Fahrer. Im Gegenteil, der Traktorlenker habe sich umgedreht, nach hinten gelacht und nicht im Traum daran gedacht, den Weg freizugeben. „Ich darf mit dem Traktor und dem Anhänger mit über 2,5 Meter Breite nicht schneller als 25 bis 30 km/h fahren. Ich bin Bauarbeiter und öfters mit dem Transport von schweren Anhängern beschäftigt, ich darf einfach nicht schneller fahren“, so der später geohrfeigte 28-Jährige. Als der Brummifahrer dann überholt und ihn „ausgebremst“ habe, habe er fast eine Notbremsung machen müssen, ärgert er sich. Das sei eine Nötigung. Die anschließende Watsche, die Rötungen und Nackenschmerzen verursachte, war eine Körperverletzung, sagt Staatsanwalt Manfred Melchhammer. Dass er dem jungen Mann im Zuge des Wortgefechtes eine „schmierte“, räumt der Angeklagte ein, jedoch, so seine Meinung, sei das keinesfalls eine „ziemlich heftige Ohrfeige“ gewesen, sondern lediglich ein „Wischerle“, also nur leicht und nur mit den Fingerspitzen. Dieses Handausrutschen tue ihm auch leid, das mit der Nötigung stimme nicht, denn er habe ausreichend Abstand gelassen, als er vor dem Traktor einscherte. Puncto Nötigung ergeht ein Freispruch, für die Körperverletzung gibt es 320 Euro Geldstrafe, die Hälfte auf Bewährung.
Und für den Geohrfeigten gibt es nicht die 1000 verlangten Euro, sondern nur 50 Euro Teilschmerzengeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC