Gericht: Pensionistin drohte, Ex-Mann umzubringen

Angeklagte wird nicht verurteilt, muss aber 30 Stunden gemeinnützige Leistungen verrichten.
Feldkirch Der Prozess am Landesgericht Feldkirch beginnt mit etwas Verspätung. Die bislang unbescholtene Dornbirnerin weint, sie kann es nicht glauben, dass sie vor dem Strafgericht sitzt. Ursache ist ein Vorfall im September vergangenen Jahres. Die Frau, Mitte sechzig, ist geschieden, doch mit ihrem Ex-Mann gibt es offenbar immer wieder irgendwelche Ärgernisse. Jedenfalls kam die Polizei in der Wohnung vorbei, es herrschte ziemlich „dicke Luft“ und die Rentnerin war offenbar in Rage. Dementsprechende Amtsvermerke finden sich in den Akten, sie wurde festgenommen. Alkoholisiert sei sie nicht gewesen, sagt die Frau in der Verhandlung. Man habe sie seitens der Polizei grob behandelt, den als Zeugen aussagenden Beamten fragt sie im Prozess nach dem Warum. Der verweist auf seinen Amtsvermerk, was dem Richter genügt. Jedenfalls tätigte die Rentnerin eine Aussage, die ihr nun einen Strafprozess bescherte. „Mein Ex-Mann war betrunken“, ergänzt die Angeklagte weiter.
Ex-Mann gedroht
„Ich bringe ihn um“, sagte die Frau gegenüber den Beamten. Was nach nicht viel klingt, ist eine gefährliche Drohung, ganz unabhängig davon, dass vermutlich 90 Prozent der Angeklagten diese nie in die Tat umsetzen würden. Der einzige Ausweg aus einer Bestrafung wäre eine sogenannte „milieubedingte Unmutsäußerung“. Das bedeutet, wenn beispielsweise in gewissen Kreisen immer derart grobe Äußerungen fallen, die keiner der Beteiligten mehr ernst nimmt, weil sie quasi an der Tagesordnung sind, dann gilt eine solche Drohung als straflos. Die Umstände werden allerdings immer genau geprüft.
Ohne Vorstrafe
Doch die Angeklagte kommt mit einem blauen Auge und ohne Vorstrafe davon. Sie ist einsichtig, bislang unbescholten und bekommt deshalb die Chance auf eine Diversion. Sie würde die 30 Stunden Arbeit gerne in einem Altersheim abarbeiten. Vermutlich ist das möglich, Voraussetzung ist, dass dort Platz und Bedarf für Hilfsdienste ist. „Es wird nie wieder vorkommen“, verspricht die Frau. Wenn die Stunden abgearbeitet sind, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Leistet sie die Arbeit nicht, wird der Prozess fortgesetzt.