Auch ausländische Tests gelten an der Grenze

Änderung in der Einreiseverordnung nach Kritik.
Wien, Schwarzach Die Ungleichbehandlung bleibt aufrecht: Auch laut der neuen Grenzverordnung der Bundesregierung müssen Pendler, die innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Erkrankung durchgemacht haben, einen negativen Coronatest beim Grenzübertritt vorweisen. Der Test muss jedoch nicht mehr zwingend in Österreich durchgeführt werden, wie die Landesregierung in einer Aussendung informiert. „Bei der Einreise aus einem Risikogebiet werden jetzt Testergebnisse aus anderen Staaten in deutscher und englischer Sprache akzeptiert“, erläutert LR Christian Gantner. Weiterhin gilt: Das Testergebnis darf höchstens sieben Tage alt sein. Eine Neuigkeit betrifft auch das Einreiseformular. Das elektronische Formular (https://entry.ptc.gv.at) darf frühestens 72 Stunden vor dem ersten Einreisedatum ausgefüllt werden.
Zuvor kritisierte unter anderem der Kanton St. Gallen, dass ein Test aus der Schweiz nur mit zusätzlichen Arztzeugnis gilt. In einem offenen Brief forderte auch Vorarlbergs Grenzgängerverband, dass die Tests gleichgestellt werden. Auch an der Deutsch-Tiroler-Grenze tut sich was. Deutschland lockerte einige Bestimmungen. Pendler in systemrelevanten Berufen aus Tirol dürfen einreisen. Wegen der deutschen Einreiseregeln will Tirol den Lastwagenverkehr aus Italien kontrollieren und drosseln, um einen Verkehrskollaps im Inntal zu verhindern.
Regeln „völlig inakzeptabel“
Die Bundesregierung kritisiert die verschärften Einreiseregeln, um die Ausbreitung besonders ansteckender Coronavarianten einzudämmen, scharf. Die De-facto-Sperre des großen und kleinen deutschen Ecks für Österreicher sei absolut inakzeptabel. Diese Maßnahme von Bayern sei unausgegoren und löste nur Chaos aus, kritisierte Innenminister Karl Nehammer (VP).