Ringen um Kindergartenjahr

Corona hat Kindern mit Handicap viel Förderung genommen.
schwarzach An der Möglichkeit würde es nicht scheitern. Sie ist im Gesetz festgeschrieben. Viel eher beißen sich Eltern an Gemeinden die Zähne aus, wenn sie für ein Kind mit Behinderung ein zusätzliches Kindergartenjahr beanspruchen möchten, denn es liegt im Ermessen der Kommunen, dieses zu gewähren. „Heuer häufen sich die Anfragen von Eltern mit der eindringlichen Bitte um Unterstützung“, bestätigt Claudia Niedermair, Obfrau der Integration Vorarlberg, auf VN-Anfrage im Namen des Netzwerks Eltern-Selbsthilfe. Der Grund ist einmal mehr die Coronapandemie. „Viele beeinträchtigte Kinder haben durch Corona fast ein ganzes Kindergartenjahr und damit viel an spielerischer Entwicklungsförderung verloren“, klagt Niedermair. Deshalb sei der Wunsch, Kindern mit Beeinträchtigung ein zusätzliches Kindergartenjahr zu ermöglichen, nur allzu verständlich.
Die Zeit drängt
Gleichzeitig drängt die Zeit, denn es geht auch noch darum, einen inklusiven Schulplatz zu finden, sollte das zusätzliche Kindergartenjahr nicht bewilligt werden. „In einigen Fällen wollen die Gemeinden erst im Mai entscheiden, doch das ist zu spät“, betont Claudia Niedermair. Laut Gesetz müssen auch Kinder mit Handicap spätestens mit Beginn der Schulpflicht aus dem Kindergarten ausscheiden. Das gilt auch für jene, die von der allgemeinen Schulpflicht befreit sind. Der Rechtsträger des Kindergartens kann das Ausscheiden jedoch um längstens ein Jahr verschieben. „Die Gemeinden handhaben diese Regelung sehr unterschiedlich“, erzählt Niedermair. Für Kinder mit Beeinträchtigung sei die elementare Bildung jedoch von unschätzbarem Wert: „Spielen ist die wichtigste Lernform bei kleinen Kindern, egal ob beeinträchtigt oder nicht.“
Unterstützung erhält Claudia Niedermair auch von politischer Seite. FPÖ-Familiensprecherin Andrea Kerbleder sagt: „Der Wunsch der Eltern ist für mich nachvollziehbar und mehr als gerechtfertigt.“ Gerade der Kindergarten trage maßgeblich zu einer guten Entwicklung der Kinder bei. Sie appelliert an die Gemeinden, ihren Handlungsspielraum im Kindergartengesetz so zu nutzen, dass beeinträchtigten Kindern ein längerer Verbleib im Kindergarten nicht verwehrt wird.
Die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Eva Hammerer, weiß von zwei Fällen, in denen sich Eltern schwertun, das Kindergartenjahr zu bekommen. „Es ärgert mich, dass Eltern so kämpfen müssen.“ Sie will, dass in dem in Ausarbeitung befindlichen neuen Kindergartengesetz der Wunsch als Recht verankert wird. „Liegt eine fachärztliche Empfehlung vor, darf es nicht an der Gemeinde scheitern“, fordert Hammerer. Da erwarte sie sich eine offene Haltung und für Familien jede Unterstützung.