Innsbruck Eigentlich war alles auf Schiene. Am Mittwoch hätte Soner Ö. zum letzten Mal dem Richter vorgeführt werden sollen. Der Mann, der vor zwei Jahren in der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft den Leiter der Sozialabteilung niedergestochen hat, wäre zu seiner Berufungsverhandlung gekommen. Doch daraus wird nichts, wie das Oberlandesgericht Innsbruck mitteilte. Verteidiger Ludwig Weh hat um eine Vertagung angesucht, weshalb die Verhandlung auf den 17. März verschoben wird. Damit steht der letzte Akt in der Strafsache „Mord in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn“, wie das Gericht sie nennt, noch aus.
Aus Coronagründen
Vor einem Jahr wurde Soner Ö. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom obersten Gerichtshof bereits abgewiesen, weshalb es in Innsbruck nur noch um die Strafhöhe geht. Das Ansuchen sei aus Corona-Gründen gestellt worden, erklärt Verteidiger Weh den VN. Für die Rückreise aus Tirol sind derzeit bekanntlich negative Coronatests nötig.
Die politische Frage, ob Soner Ö. bei seiner Einreise kurz vor dem Mord nicht festgehalten hätte werden können, wird ebenfalls vor Gericht geklärt. Wie berichtet, haben die Anwälte der Opferfamilie die Republik auf Amtshaftung geklagt. Der Zivilprozess dürfte in Wien stattfinden, das Landesgericht Feldkirch hat sich für unzuständig erklärt. Die Anwälte überlegen noch, ob sie Beschwerde einlegen.