Betrunkener parkte sein Auto auf dem Bahngleis

28-Jähriger nach höchst riskanter Irrfahrt zu bedingter Haft verurteilt.
feldkirch Ein 28-jähriger Maurer hatte im Herbst einiges zu verarbeiten. In der Schweiz verlor er seinen Arbeitsplatz, eine Menge Schulden am Hals, die Wohnung war weg und er musste bei seiner Mutter in Feldkirch einziehen.
Er trank einiges über den Durst, laut eigenen Angaben ein paar Bier und einen Jack Daniels, womit er es auf etwas über ein Promille brachte. Gegen halb elf Uhr nachts verließ er in Feldkirch sein Stammlokal und stieg ins Auto. Gleich zu Beginn der Fahrt erwischte der Lenker einen Begrenzungspfosten, fuhr dann Richtung Altenstadt und drehte noch ein paar Runden auf einem Fußballplatz, wodurch ein Flurschaden entstand.
Dann fuhr er weiter und zweigte auf jener Bahnstrecke, die nach Buchs führt, ab und fuhr solange dem Gleis entlang, bis er im Gleisschotter steckenblieb. Die Räder drehten durch, es gab kein Vor und kein Zurück.
In Panik verließ er seinen Toyota und ging die wenigen hundert Meter zu Fuß zu seiner Wohnung. Warum er überhaupt auf das Gleis gefahren war, weiß er vor Gericht nicht mehr.
Großes Glück
„Gegen 22.50 Uhr konnte der ÖBB-Notfallkoordinator verständigt werden. Um 23.05 Uhr hätte ein Personenzug die Strecke passieren sollen“, zeigt Staatsanwältin Melanie Wörle auf, wie knapp es damals zu einem Unglück hätte kommen können. Der Zug wurde im letzten Moment umgeleitet. Mehrere Menschen hatte die Aktion beobachtet und die Landesleitzentrale verständigt. Doch kurz darauf rief der Alkolenker selbst die Landesleitzentrale an und meldete, sein Fahrzeug sei ihm gestohlen worden. Er habe es beim Landesgericht Feldkirch abgestellt, dort müsse es der Dieb entwendet haben, so seine Lüge. Doch die Polizisten schöpften gleich Verdacht, als sie den schmutzigen Anzeigenerstatter sahen. Schlussendlich räumte der Mann sein Fehlverhalten ein. „Ich glaube nicht, dass man von Vorsatz sprechen kann“, ist Akman überzeugt, dass seinem Mandanten nicht klar war, dass er eine große Gefahr für Zugpassagiere und Lok geschaffen hatte.
8000 Euro Geldstrafe
Der Schöffensenat spricht den Angeklagten wegen versuchter vorsätzlicher Gemeingefährdung und Vortäuschung einer Straftat schuldig.
Die Strafe für den fünffach Vorbestraften: zwölf Monate auf Bewährung plus 8000 Euro unbedingte Geldstrafe. EC

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