Gericht: Betrunkener parkte Pkw auf Bahngleis

Personenzug konnte gerade noch vom Notfallkoordinator umgeleitet werden.
Feldkirch Der 28-jährige Maurer hatte im Herbst einiges zu verarbeiten. In der Schweiz verlor er seinen Arbeitsplatz, eine Menge Schulden am Hals, die Wohnung war weg und er musste bei seiner Mutter in Feldkirch einziehen. Er trank einiges über den Durst, laut eigenen Angaben ein paar Bier und einen Jack Daniels, womit er es auf etwas über ein Promille brachte. Gegen halb elf Uhr nachts verließ er in Feldkirch sein Stammlokal und stieg ins Auto. Gleich zu Beginn der Fahrt erwischte der Lenker einen Begrenzungspfosten, fuhr dann Richtung Altenstadt und drehte noch ein paar Runden auf einem Fußballplatz, wodurch ein Flurschaden entstand. Dann fuhr er weiter und zweigte auf jener Bahnstrecke, die nach Buchs führt, ab und fuhr so lange dem Gleis entlang, bis er im Gleisschotter steckenblieb. Die Räder drehten durch, es gab kein Vor und kein Zurück. In Panik verließ er seinen Toyota und ging die wenigen Hundert Meter zu Fuß zu seiner Wohnung. Warum er überhaupt auf das Gleis gefahren war, weiß er vor Gericht nicht mehr.

Großes Glück
„Gegen 22.50 Uhr konnte der ÖBB-Notfallkoordinator verständigt werden. Um 23.05 Uhr hätte ein Personenzug die Strecke passieren sollen“, zeigt Staatsanwältin Melanie Wörle auf, wie knapp es damals zu einem Unglück hätte kommen können. Der Zug wurde im letzten Moment umgeleitet. Mehrere Menschen hatte die Aktion beobachtet und die Landesleitzentrale verständigt. Doch kurz darauf rief der Alkolenker selbst die Landesleitzentrale an und meldete, sein Fahrzeug sei ihm gestohlen worden. Er habe es beim Landesgericht Feldkirch abgestellt, dort müsse es der Dieb entwendet haben, so seine Lüge. „Mein Mandant war in Panik, zudem war er stark alkoholisiert und fürchtete um seinen Führerschein“, erklärt Verteidiger Serkan Akman.
Verdächtige Spuren
Doch die Polizisten schöpften gleich Verdacht, als sie den schmutzigen Anzeigenerstatter sahen. Genauere Untersuchungen bestätigten, dass die Anhaftungen an der Hose mit dem Bodenmaterial vom Gleisdamm übereinstimmten. Schlussendlich räumte der Mann sein Fehlverhalten ein. „Ich glaube nicht, dass man von Vorsatz sprechen kann“, ist Akman überzeugt, dass seinem Mandanten nicht klar war, dass er eine große Gefahr für Zugpassagiere und Lok geschaffen hatte. Der Schöffensenat spricht den Angeklagten wegen versuchter vorsätzlicher Gemeingefährdung und Vortäuschung einer Straftat schuldig. Die Strafe für den fünffach Vorbestraften: zwölf Monate auf Bewährung plus 8000 Euro unbedingte Geldstrafe. Der Führerschein ist ebenfalls weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.