Klage gegen Bregenzer BH-Chef endgültig abgewiesen

SCHWARZACH Nun ist es endgültig erledigt. Fast fünf Jahre nach dem ersten Anlauf der Bundespräsidentschaftswahl in Österreich wird die Klage der Republik gegen Bezirkshauptmann Elmar Zech endgültig abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt auf VN-Anfrage einen entsprechenden ORF-Bericht. Die Republik Österreich wollte 36.000 Euro, nachdem unter anderem aufgrund des Vorgehens in der BH Bregenz die Wahl wiederholt werden musste.
Zur Erinnerung: Die Bundespräsidentenstichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer am 22. Mai 2016 entschied Van der Bellen für sich. Hofer zog vor den Verfassungsgerichtshof. Die Wahl wurde wegen unsachgemäßer Auszählung der Briefwahlstimmen in manchen Bezirkshauptmannschaften (BH) wiederholt. Beispielsweise wurden Kuverts vor dem Auszählungsstart um 9 Uhr geöffnet. Die Verantwortlichen der Republik Österreich rückten deshalb aus, um sich Schadenersatz zu holen.
An der BH Bregenz traf es neben Zech den damaligen Wahlleiter. Seine Haftpflichtversicherung bezahlte den geforderten Betrag, weshalb es zu keinem Prozess kam. Zech hätte das Geld selbst bezahlen müssen. Mitte November 2019 folgte der Prozess. Die Klage wurde abgewiesen. Die Republik legte am Oberlandesgericht erfolgslos Berufung ein. Für Zech hat sich die Sache damit aber immer noch nicht erledigt. Die Finanzprokuratur legte außerordentliche Revision beim OGH ein (die VN berichteten). Am 27. Jänner entschied der OGH, die Revision zurückzuweisen, wie ein Sprecher bestätigt. „Die Abweisung des Klagebegehrens durch die Vorinstanzen ist damit rechtskräftig.“ Zechs Anwalt Philipp Längle hat die Entscheidung bereits erhalten. „Der Beschluss wurde uns am Freitagnachmittag zugestellt.“ Was für Elmar Zech also am 22. Mai 2016 begann, ist am Freitag zu Ende gegangen. VN-Mip