Hard Mit dem letztinstanzlichen Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) ist die „Causa Grundstücksdeal Hard“ nun endgültig abgeschlossen. Das Gericht hatte über die Rolle des Rechtsanwalts und damaligen ÖVP-Landatsabgeordneten Matthias Kucera zu entscheiden. Laut ORF Vorarlberg bestätigte der OGH nun die Einschätzung der Rechtsanwaltskammer, wonach Vertragserrichter Kucera „grob sorgfaltswidrig“ gehandelt habe und eben nicht so, wie ein Anwalt es tun müsste. Die Strafhöhe wurde mit einem Bußgeld von 1000 Euro festgelegt. Kucera hatte im umstrittenen Grundstücksgeschäft, das von den VN aufgedeckt wurde, den Vertrag errichtet. Gutachter hatten später festgestellt, dass der betagte Verkäufer des Bodens nicht geschäftsfähig war. Nach mehreren Prozessen wurde der Kaufvertrag schließlich für nichtig erklärt.