Strafe und Schadenersatz bei Diebstahl und Betrug

Zwischen Ahndung und Schadensabgeltung herrschen große Unterschiede.
Feldkirch Mit der „5000 Euro“-Grenze haben Diebe, was die Wertqualifikation betrifft, als Angeklagte vor Gericht ziemlich viel Spielraum. Ab diesem Betrag gilt die Tat allerdings als schwerer Diebstahl und der Strafrahmen steigt deutlich an. Statt einer Geldstrafe oder maximal sechs Monaten Haft drohen nun bis zu drei Jahre Gefängnis.
Welcher Wert bei Beute und Schadensberechnung heranzuziehen ist, ist nicht immer einfach, weiß auch Strafverteidigerin Olivia Lerch: „Man muss unterscheiden: Geht es um den Betrag, welcher dem Opfer, also dem Bestohlenen ersetzt werden muss oder geht es um den strafrechtlich relevanten Betrag, der für die Sanktion maßgeblich ist.“ Einbrecher beispielsweise verursachen in der Regel hohe Sachschäden, finden aber teils nur bescheidene Beute. „Für die Strafbemessung beim Einbruch ist nur die Beute relevant, bezahlen muss der Täter aber auch die eingeschlagenen Scheiben“, erklärt Lerch. Bei der Beute ist laut der Anwältin auch „nur“ der Zeitwert heranzuziehen, auch wenn der Geschädigte durch die notwendige Neuanschaffung, beispielsweise eines Handys, einen weit größeren Schaden hat.
Experten erklären
In Kommentaren finden sich zu den sogenannten Vermögensdelikten viele Seiten an Erklärungen und Beispielen. Ein rumänischer Einbrecher, der etwa fünf hochwertige Mountainbikes um 50.000 Euro stiehlt und in Rumänien um nur 3000 Euro verkauft, muss sich wegen schweren Diebstahls verantworten, auch wenn er unter dem Strich nur 3000 Euro „verdient“ hat. Der Geschäftsinhaber, der sich die gleichen Fahrräder neu vom Großhändler um einen Einkaufspreis von 25.000 Euro besorgen muss, bekommt als Schadenersatz 25.000 Euro zugesprochen beziehungsweise von der Versicherung ersetzt. „Bei der Umsatzsteuer ist es so, dass sie im Allgemeinen als Durchlaufposten gilt und dem bestohlenen Händler dieser Betrag in der Regel nicht ersetzt wird“, führt Anwältin Lerch aus.
Konkreter Fall zählt
Auch beim Betrug gilt ein objektiv-individueller Maßstab. Das heißt: Lockt ein Betrüger einem Großhändler Waren heraus, obwohl er weiß, dass er diese niemals bezahlen wird können, bestimmt der Großhandelspreis den für die Verurteilung relevanten Betrag. Wurde ein Einzelhändler hinters Licht geführt, kommt es bei der Strafbemessung auf den Detailverkaufspreis an. In der Praxis werden sich Kriminelle allerdings kaum Gedanken um solche Fragen machen, was für sie zählt, ist vermutlich ausschließlich die Frage, ob sie erwischt werden.