Bezirksgericht: Nur eine kurze, doch tödliche Ablenkung

Vorarlberg / 02.03.2021 • 20:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bezirksgericht: Nur eine kurze, doch tödliche Ablenkung
Der tödliche Unfall in Lustenau im Mai hatte für den Lkw-Fahrer nun ein Nachspiel am Bezirksgericht Dornbirn zur Folge. Screenshot

Lkw-Fahrer nach tragischem Unfall wegen fahrlässiger Tötung zu 5940 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt.

Dornbirn Auf der Reichsstraße in Lustenau, am 4. Mai 2020 um 14.45 Uhr nachmittags: Trotz Vollbremsung erfasst der Sattelzug eines 34-jährigen Lenkers auf dem Schutzstreifen bei einem Supermarkt einen Fußgänger. Letzterer wird zwar nicht vom Lkw überrollt, doch niedergestoßen. Der Mann stürzt auf den Kopf und erliegt wenig später im Krankenhaus seinen tödlichen Verletzungen.

Zehn Monate später sitzt der Lkw-Lenker vor Richter Frank Plasinger am Bezirksgericht Dornbirn. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung. Doch der 34-Jährige bekennt sich für nicht schuldig. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Kolar hat ihm das angeraten. “Ihn trifft kein Verschulden, weder wegen überhöhter Geschwindigkeit noch sonst was”, betont der Advokat. 

Fußgänger erkannt

Der Angeklagte selbst erzählt, dass er den Fußgänger vor dem Unfall zwar gesehen habe. Doch der sei auf der Gehsteigkante gestanden und dann plötzlich aus dem Blickfeld verschwunden. “Ich dachte noch, dass er auf den Zebrastreifen läuft und leitete eine Vollbremsung ein”, erinnert sich der Beschuldigte. Doch es war schon zu spät.

Auf die Knie gefallen

Ein paar Tage nach dem Unfall meldete sich der Lkw-Lenker bei der Tochter und dem Schwiegersohn des Opfers. Beide sagen als Zeugen vor Gericht aus: “Er hat damals geweint, sich entschuldigt und fiel auf die Knie.” Es wurde über die Tragödie gesprochen und wie es dazu gekommen war. “Wir haben ihn gefragt, ob er denn von seinem Handy abgelenkt wurde”, berichten die Angehörigen des Verunglückten. “Das verneinte er. Aber er sagte, dass er kurz vor der Kollision auf den Parkplatz des Supermarktes geschaut habe”, behaupten sie einhellig. Also doch abgelenkt.

Der Angeklagte schüttelt ob dieser Aussage verneinend den Kopf. Doch nun kommt der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf zu Wort. Er hatte bereits ein Gutachten erstellt. Während der Verhandlung wird auch ein Überwachungsvideo mehrmals betrachtet, das den Vorgang festhielt, allerdings nicht in den notwendigen Details. So sind zwar der Fußgänger und der Lkw erkennbar, doch nicht der Moment des Aufpralls.

Unaufmerksamkeit

Doch eines ist laut Wolf nach akribischen Berechnungen sicher: “Der Lkw-Lenker hätte den nötigen Bremsweg erzielen können.” Richter Plasinger unterstellt dem Angeklagten Unaufmerksamkeit und verurteilt ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5940 Euro, 1485 Euro davon unbedingt. 

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.