Wiederaufbau nach ruinösem Brand

Heizwerk Lech soll in einem halben Jahr wieder voll am Netz sein.
LECH Nach dem verheerenden Brand im Biomasseheizwerk in Lech vor zehn Tagen, die VN berichteten, stehen die Zeichen nun auf Wiederaufbau. Geht es nach den Verantwortlichen, soll das Vorzeigeprojekt innerhalb eines halben Jahres gleichsam wie Phönix aus der Asche steigen.
Brandursache noch unklar
Aktuell sind die Sachverständigen der Versicherung damit beschäftigt die Schadenssumme zu eruieren. Fest steht bisher, dass die Gebäudehülle komplett erneuert werden muss. Was die Technik anbelangt, würde derzeit intensiv geprüft, was erhalten werden kann, beziehungsweise was erneuert werden muss, informiert Heizwerk-Geschäftsführer Ludwig Muxel. Zu der Brandursache habe man seitens der Biomasseheizwerk GmbH weiterhin keine Anhaltspunkte, sagt Muxel. „Uns ist diesbezüglich nichts bekannt.“ Auch was die genaue Schadenssumme anlangt, kann der Geschäftsführer noch keine Angaben machen.
In der Nacht auf Dienstag voriger Woche war im Lecher Heizwerk ein Feuer ausgebrochen. Binnen weniger Minuten stand der komplette Anbau, in dem rund 2000 Kubikmeter Hackschnitzel gelagert waren, in Vollbrand. An die 200 Feuerwehrmänner waren zur Brandbekämpfung im Einsatz, dabei galt es in erster Linie, ein Übergreifen der Flammen auf das Heizhaus mit Steuerungstechnik und Kesseln zu verhindern.
Wiederaufbau im Frühjahr
Was schließlich unter größten Anstrengungen auch gelang. Damit konnte noch am Abend des Unglücks der Ölkessel in Betrieb genommen werden. „Seit Donnerstagabend voriger Woche ist auch wieder ein Biomassekessel in Betrieb“, sagt Ludwig Muxel. Der Geschäftsführer hofft, dass das Kraftwerk bis spätestens in einem halben Jahr wieder komplett hergestellt ist. Die Ausschreibung für die erforderlichen Arbeiten ist VN-Informationen zufolge bereits erfolgt. Demnach sollen die Arbeiten noch im Frühjahr gestartet werden. Die Kosten für den Wiederaufbau des Energiebetriebs belaufen sich laut Ausschreibung auf rund eine Million Euro. VN-JS
„Fest steht bislang, dass die Gebäudehülle komplett erneuert werden muss.“