Alko-Biker hinterließ Trümmerfeld

Motorradfahrer, der betrunken schweren Unfall verschuldet hat, zu 10.500 Euro Geldstrafe verurteilt.
Feldkirch Der 49-jährige Arbeiter und sein 28-jähriger Kumpel kennen sich schon einige Zeit. An jenem Nachmittag im August waren sie mit dem Motorrad auf der Rheintalautobahn A 14 in Fahrtrichtung Deutschland unterwegs. Der Ältere besitzt seit 30 Jahren den Führerschein, tourte unfallfrei als Lkw-Fahrer durch ganz Europa und hat die Lenkerberechtigung für alle Klassen.
An jenem Tag hatte der Mann allerdings ordentlich „getankt“, knapp ein Promille wurde nachgewiesen. Auf Höhe Dornbirn gab es stockenden Verkehr. Der Biker schlängelte sich mit seiner 140 PS-starken Maschine durch das Gedränge. Sowohl er als auch sein Kumpel waren durch die Situation genervt. Der Jüngere auf dem Sozius zeigte mit ausgestreckten Armen den Mittelfinger in alle möglichen Richtungen, schrie dem Fahrer etwas durch den Helm, der wieder zurück. Gemeinsam schauten sie verärgert in Richtung eines schwarzen SUV, den sie überholten. Dabei übersahen sie, dass der zähe Verkehr zum Stehen gekommen war. Das Motorrad fuhr mit voller Wucht einem stehenden Pkw auf.
Schwerstens verletzt
Beide Männer wurden durch die Luft geschleudert und schwerstens verletzt. Sie mussten mit dem Hubschrauber ins Spital geflogen werden. Der Beifahrer verbrachte drei Wochen auf der Intensivstation, danach war er noch mehrere Monate bettlägerig. Er hat eine taube Gesichtshälfte, eine Platte wurde implantiert, sie muss unter Umständen wieder entfernt werden.
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch berichten Zeugen, dass sie den Unfall kommen sahen. „Die beiden waren so riskant unterwegs und konzentrierten sich überhaupt nicht auf die Straße“, berichtet eine Schweizerin. Der Angeklagte bereut sein Verhalten, auch wenn er sich kaum an etwas erinnern kann. Ihm macht die Sache psychisch schwer zu schaffen, befindet sich in psychologischer Betreuung. Dazu kommt noch, dass er bereits im August vergangenen Jahres schon keinen Führerschein hatte. Der Grund: Bereits im Jahr 2019 gab es einen schweren Unfall. Derselbe Lenker hatte in Koblach eine 78-jährige Frau auf dem Zebrastreifen niedergefahren.
„Fahren Sie hofele“
In Koblach war eine 78-jährige Rentnerin kurz vor Weihnachten morgens im Zentrum unterwegs, überquerte eine Straße und war schon fast wieder am Gehsteig angelangt, als sie der Angeklagte anfuhr. „Er muss mich einfach übersehen haben“, zeigt sie sich versöhnlich. Die Pensionistin erlitt schwerste Kopf- und Beckenverletzungen, noch heute muss sie mehrmals täglich Schmerztabletten schlucken. „Ich hätte mich gefreut, wenn Sie im Spital einmal vorbeigekommen wären und sich entschuldigt hätten“, sagt sie. „Ich war zu feig, es tut mir so leid, ich hatte ein schlechtes Gewissen“, erwidert der Angeklagte. „Fahren Sie künftig hofele“, gibt sie ihm noch abschließend auf den Weg mit. Damals war kein Alkohol im Spiel, der Lenker dürfte die Frau schlichtweg übersehen haben. Als Strafe für beide Unfälle bekommt der Mann 10.500 Euro Geldstrafe, zudem werden 2300 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.