Gericht: Kupferdiebe machten reiche Beute

Haft und Geldstrafen für Langfinger auf Vorarlberger Baustellen.
Feldkirch Im Zeitraum von 2019 bis 2020 wurden im Rheintal etliche Baustellen von Kupferdieben heimgesucht. Bei insgesamt zwanzig Angriffen fuhren zwei der drei Täter immer wieder mit demselben Fahrzeug direkt vor die Baustellen, betraten die Objekte oder Tiefgaragen, wo Material gelagert war und luden es in ihr Fahrzeug ein. Bei Händlern ist dieses Metall ein begehrtes Gut, rund sieben Euro bekommt man angeblich zurzeit für ein Kilo Kupfer.
Die Beschuldigten sprechen bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch von weit niedrigeren Beträgen. Einiges kam auch an Sachschaden zusammen, da an manchen Orten Türen aufgebrochen wurden. Irgendwann erkannte man das verwendete Fahrzeug, alle drei sind vorbestraft, die Täter konnten somit ausgeforscht werden.
Gutes Einkommen
Der Erstangeklagte arbeitet zurzeit in der Schweiz, verdient netto 5000 Schweizer Franken monatlich. Der Vater des 28-jährigen Bodenlegers hat selbst eine Firma. Damals, so sagt der junge Mann, sei er jedoch vorübergehend arbeitslos gewesen. Er habe das Geld gebraucht, deshalb sei er auf diese Idee gekommen. Er gibt dem einzigen vor Gericht erschienen Geschädigten 1000 Euro an Wiedergutmachung. Damit reduziert sich der Schaden des betroffenen Geschäftsmannes auf 5800 Euro. „Wenn die den Rest abarbeiten, soll mir das auch recht sein“, zeigt sich der Geschädigte großzügig.
Von den restlichen Firmen ist niemand erschienen. Beim Erstangeklagten wurden ein Stemmeisen und ein Kupferrohrschneider sichergestellt und beschlagnahmt. Der Drittangeklagte, ein 30-jähriger Arbeitsloser, beteuert, dass er nichts vom Diebstahl gewusst habe. Der Bekannte habe ihn lediglich gefragt, ob er etwas einladen helfen könne.
Das Gericht kauft ihm diese Geschichte jedoch nicht ab. Der Zweitangeklagte, der bereits in der Schweiz wegen großangelegten Reifendiebstahls zu insgesamt 32 Monaten Haft verurteilt wurde, räumt ein, beim Kupferklau mitgemacht zu haben. Der Senat verurteilt den Erst- und Zweitangeklagten zu einem Jahr Gefängnis, außerdem zu einer Schadenswiedergutmachung von 22.000 Euro. Der Erstangeklagte muss zudem einen Verfallsbetrag von 8000 Euro, der Zweitangeklagte von 5000 Euro berappen. Der Dritte im Bunde, er war nur bei zwei Taten dabei, bekommt fünf Monate Haft auf Bewährung, 1000 Euro Geldstrafe und 1000 Euro muss er im Wege des Verfalls abliefern. Das Urteil des Erstangeklagten ist nicht rechtskräftig, die anderen beiden schon.