Ölrain in Bregenz soll unter Denkmalschutz

Ermittlungsverfahren läuft: Alle Bereiche unter der Erdoberfläche sollen geschützt werden.
Bregenz In Bregenz laufen die Vorbereitungen für ein umfangreiches Denkmalschutzprojekt. So soll mit dem Ölrain-Plateau das ehemalige antike Siedlungsgebiet Brigantium praktisch zur Gänze unter Schutz gestellt werden. Die archäologisch sensiblen Bereiche unter der Erdoberfläche sollen so bewahrt werden, erklärt Andreas Picker vom Bundesdenkmalamt auf VN-Anfrage. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, Details zum Stand könnten deshalb nicht genannt werden. Anrainer, davon gibt es im Ölrain viele, hätten Parteistellung – mit allen rechtlichen Möglichkeiten, wie Picker erläutert. Wissenschaftlich kommt der Unterschutzstellung des Ölrains große Bedeutung zu. „Wir würden es archäologisch unter die Top-100 in Österreich setzen“, so der Experte. Im internationalen Vergleich sei es eher unüblich, dass dies nicht bereits geschehen sei.

Karl Oberhofer vom Archäologischen Institut der Universität zu Köln begleitet den Ölrain seit mehr als zehn Jahren fachlich. Er hat maßgeblich am digitalen Stadtplan von Brigantium mitgewirkt. Es handle sich um die älteste frühkaiserliche Militäranlage, älter als Carnuntum, und habe schon damit ein Alleinstellungsmerkmal in Österreich. Das Siedlungsgebiet Brigantium wurde zur Stadt mit der charakteristischen Infrastruktur wie Tempel- und Badeanlage oder Theater. Eine Unterschutzstellung sei jedenfalls sehr begrüßenswert, so der Archäologe im Gespräch mit den VN.

Unterschutzstellung begrüßenswert.
Eine solche bliebe nicht ohne Folgen für die zukünftige Entwicklung des Quartiers in Bestlage. Am Ölrain wohnt, wer Rang und Namen hat. Die Bodenpreise erzielen Höchstwerte. Dem Wildwuchs von Häuslebauern oder Investoren wären dann Grenzen gesetzt, sagt der Wissenschaftler. Die bauliche Entwicklung des Areals wäre dennoch nicht unterbunden. Es bräuchte halt bei der Planung mehr Sorgfalt, so Oberhofer. Sämtliche Änderungen und Baumaßnahmen, die unterhalb der Bodenoberfläche erfolgen, würden in Zukunft eine Bewilligung des Denkmalamtes erfordern – nur so sei eine substanzielle Bewahrung der archäologischen Reste von Brigantium gewährleistet, heißt es beim Bundesdenkmalamt.
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