Bregenz Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat das vom Land Vorarlberg in die Wege geleitete Ausschreibungsverfahren für den Betrieb von Covid-19-Teststraßen mittels einstweiliger Verfügung rechtskräftig gestoppt. Das LVwG hat dem Land damit offiziell auferlegt, das Vergabeverfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Nachprüfungsverfahren (spätestens April) auszusetzen. Insbesondere wird Öffnung und Prüfung der Angebote untersagt. Das Land hat sich erfolglos gegen die einstweilige Verfügung zur Wehr gesetzt.