So kommen Sie zu Ihrem Bier

Test ist nicht gleich Test. Was es ab Montag zu beachten gibt.
Schwarzach Am Montag geht es los: Mit negativem Testergebnis in der Tasche und FFP2-Maske im Gesicht ist es wieder möglich, Veranstaltungen zu besuchen, an Kinder- und Jugendaktivitäten teilzunehmen und ein Bier trinken zu gehen. Eigentlich ist es ganz einfach: ohne Test kein Besuch. Aber Test ist nicht gleich Test und Veranstaltung ist nicht gleich Veranstaltung. Ein Überblick.
Wofür wird welcher Test benötigt?
Es gibt mehrere Kategorien von Tests. Ein negatives PCR-Testergebnis gilt 72 Stunden und ist überall gültig. Ein Test aus einer Teststraße gilt 48 Stunden und ist ebenfalls überall gültig. Das betrifft sowohl Antigentests, die von medizinischen Mitarbeitern durchgeführt werden als auch Tests, die in Teststraßen unter Aufsicht selbst gemacht werden. Die Anmeldungen laufen über die normale Plattform. Die dritte Kategorie bilden Selbsttests, deren Ergebnis digital hochgeladen wird. Sie gelten 24 Stunden und nicht für die Gastronomie, für Dienstleistungen oder an den Grenzen, wo bisher schon Antigentests aus der Teststraße notwendig waren.
Wo werden die Tests ausgegeben?
In den Gemeindeämtern. Jeder Vorarlberger mit Hauptwohnsitz bekommt zwei Tests pro Woche ausgehändigt. Auch die Gratistests aus den Apotheken gelten, allerdings muss dafür ein QR-Code in den Gemeindeämtern abgeholt werden. Ausweis nicht vergessen.
Wird die Testkapazität erhöht?
Ja. In den Teststraßen wird eine zweite Testschiene eingeführt. Man kann sich vor Ort selbst unter Aufsicht testen. In fünf Kommunen wird das Bundesheer im Rahmen eines Assistenzeinsatzes Teststraßen einrichten. Dort muss selbst getestet werden.
Wer muss sich nicht testen lassen?
Genesene sind sechs Monate lang von der Testpflicht befreit. Für Geimpfte gilt das nicht. Kinder unter zehn Jahren müssen sich nicht testen lassen.
Wer kontrolliert die Testpflicht?
Die Verantwortlichen vor Ort. Die Regel besagt, dass der Gastronom nur Menschen mit negativem Coronatest bedienen darf. Das gilt für alle Veranstaltungen.
Gelten für den Kinder- und Jugendbereich auch die Selbsttests aus der Schule?
Nein. Dann müssten die Schulen alle negativen Tests melden, was administrativ zu aufwendig ist, heißt es aus dem Landhaus. Deshalb müssen Kinder und Jugendliche, die sich am Morgen in der Schule testen, am Nachmittag noch einmal dasselbe tun, sofern sie eine Aktivität unter Dach besuchen. Die Testpflicht entfällt für Aktivitäten im Freien.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht gilt in der Gastronomie auf dem Weg zum Tisch. Bei Veranstaltungen immer, außer sie hindern an der Aktivität, zum Beispiel bei der Blasmusik. Dasselbe gilt für Kinder- und Jugendaktivitäten wie Chöre oder Veranstaltungen der Jugendarbeit. Auch bei Selbsthilfegruppen ist es so. Die Registrierungspflicht gilt überall.
Wie groß darf eine Veranstaltung sein?
Eine Veranstaltung darf höchstens 50 Prozent des Fassungsvermögens, aber maximal 100 Personen umfassen. Das gilt für alle Veranstaltungen außer jenen, die in der Bundesverordnung geregelt sind, wie Hochzeiten und Beerdigungen. Dort gelten die bekannten Regeln. Profisportvereine wie die Dornbirner Bulldogs, der SCR Altach und die Harder Handballer können vor 100 Zuschauern spielen. Mit zugewiesenen Plätzen, negativen Tests, Präventionskonzept, FFP2-Maske und ohne Konsumation.
Wie lange dürfen Restaurants offen halten?
Die Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr bleibt bestehen, spätestens dann müssen alle Gäste zu Hause sein. Öffnen dürfen alle mit Gastrolizenz, auch Hütten in Skigebieten und an Wanderwegen.
Was ist beim Jugendsport zu beachten?
Vereinssport bis 18 Jahren ist drinnen und draußen erlaubt. Drinnen mit zehn, draußen mit 20 Personen. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, der kurzzeitig unterschritten werden darf. Draußen ohne Testpflicht.
Was sagen die Gastronomen?

Wir sind hungrig nach Kommunikation und Arbeit, wollen unsere Gäste sehen und wissen, wie es ihnen geht. Öffnen werden das OX und Rio, sowohl das Restaurant und das Kino – beim Club geht leider noch nichts. Ein mulmiges Gefühl ist dabei, auch finanziell kann es nach hinten losgehen. Die Testkontrolle wird aufwendig, und ich bezweifle, dass sich die Menschen für ein Bier laufend testen lassen werden. Noch dazu sind die Teststraßen oft überlastet. Reinhard Rauch, Feldkirch

Man muss nicht darüber reden, dass die Sperrstunde Blödsinn ist, aber insgesamt ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden öffnen, aber vorerst den zweiten Ruhetag am Dienstag beibehalten. Bleiben wird auch der Lieferdienst, den wir seit dem dritten Lockdown anbieten, zum ersten Mal in den 35 Jahren unserer Geschichte. Ich weiß nicht, ob sich die Leute fürs Essengehen testen lassen werden. Adriano Leonardi, Bella Napoli Dornbirn

Unter diesen Bedingungen können wir nicht aufsperren. Unser Hauptgeschäft ist am Abend, der Gast müsste um 19.30 Uhr gehen. Das geht sich wirtschaftlich nicht aus. Derzeit können wir mit den Unterstützungen die Fixkosten decken. Es ist allerdings mühsam, jeden Monat wieder die ganzen Anträge zu stellen. Bei uns ist alles storniert worden, im April ist keine einzige Veranstaltung gebucht. Auch im Mai rechnen wir noch nicht damit, da wären Hochzeiten geplant. Um wieder hochzufahren, bräuchten wir 14 Tage Vorlaufzeit. Melanie und Daniel Mathis, Berghof Genusswerkstatt, Hohenems
Umfrage: Matthias Rauch & Michael Prock