Schwarzach Noch ist möglich, was die Initiative Ludesch am Donnerstag getan hat. Unter dem Motto „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ brachte sie in über 30 Gemeinden Anträge auf eine Volksabstimmung ein. Die Bürger sollen entscheiden, ob sich die Gemeindevertretung für die Wiedereinführung des Volksabstimmungsrechts einsetzen soll. Der Verfassungsgerichtshof hat im Zuge des Votums in Ludesch nämlich entschieden, dass Abstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung nicht rechtens sind. Die Landesregierung hat bis Ende 2021 Zeit, das Gesetz zu reparieren; jetzt gilt es noch. Christoph Aigner von der Initiative betont: „Hier geht es nicht um Ludesch, es geht um unser zutiefst demokratisches und bürgerliches Recht, verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene veranlassen zu können.“ Das Höchstgerichtsurteil bedeute einen Verlust des demokratischen Lebens. Die Landespolitik habe zwar Initiativen ergriffen, aber sie hätten realpolitisch wenig Aussicht auf Erfolg. „Volksabstimmen über Volksabstimmen soll ihnen Nachdruck verleihen und fordert die Politik auf, Farbe zu bekennen.“