Keine Testpflicht für Genesene und Kinder

Vorarlberg / 14.03.2021 • 18:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
<p class="caption">Wer eine Infektion hinter sich hat, kann sich diese Prozedur eine Zeit lang sparen. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span></p>

Wer eine Infektion hinter sich hat, kann sich diese Prozedur eine Zeit lang sparen. VN/Paulitsch

Nicht jeder muss sich vor dem Lokalbesuch testen lassen.

Schwarzach Wer eine Covid19-Erkrankung überstanden hat, kann sich zumindest für ein halbes Jahr die Testerei sparen, wenn er ins Gasthaus oder Theater möchte. Genesene sind ein halbes Jahr ab der Erkrankung von der Testpflicht befreit. Zum Nachweis reicht der Absonderungsbescheid von damals, wie aus der Verordnung des Gesundheitsministeriums hervorgeht. Auch Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen sich keinen Coronatests unterziehen, um eines der Angebote nützen zu können. Ein Nachweis von neutralisierenden Anitkörpern befreit drei Monate. Sie können allerdings nur mit einem vergleichsweise aufwendigen Verfahren festgestellt werden. Die Regeln zum Grenzübertritt bleiben unberührt. Pendler benötigen weiterhin einen negativen Coronatest aus der Teststraße, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Genesene haben keine Erleichterungen an den Grenzen. Auch für Geimpfte gibt es keine Ausnahmen.

Keine Testpflicht für Genesene und Kinder

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