Gericht gibt grünes Licht für umkämpftes Grundstücksgeschäft

Landesverwaltungsgericht erlaubt Verkauf von landwirtschaftlichem Boden um 3,1 Millionen Euro.
Hohenems Hocherfreut sind die einen, bitter enttäuscht die anderen. In einem Punkt sind sie sich alle einig: Dieses Grundstücksgeschäft an der Ortsgrenze zwischen Hohenems und Altach könnte wegweisend sein. Gemeinden erhalten endlich den Spielraum, den sie für eine aktive Bodenpolitik brauchen, sagt der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger. Eine Entscheidung mit verheerenden Folgen, befindet indes Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger. Die Sicherung von Flächen für die regionale Lebensmittelversorgung sei so nicht mehr möglich.
Die Fronten bleiben auch nach einer jüngsten Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts verhärtet. Die Justiz hat im Namen der Republik grünes Licht für den Verkauf von 43 landwirtschaftlichen Grundstücken mit gesamt 62.399 Quadratmetern gegeben und damit eine Entscheidung der Grundverkehrskommission des Landes rechtskräftig aufgehoben. Verbunden mit Auflagen wie der Realisierung von Projekten im öffentlichen Interesse können die Stadt Hohenems und die Gemeinde Altach nun für 3,11 Millionen Euro den landwirtschaftlichen Boden (50 Euro pro Quadratmeter) erwerben. Ein gutes Geschäft auch für die Verkäufer, die damit rund das Dreifache des üblichen Preises für Bauernland erhalten.
Erbitterter Streit
Das Grundstücksgeschäft ließ bereits in der Vergangenheit die Wogen hochgehen. Auch innerhalb der Grundverkehrskommission lagen die Nerven blank. Ende 2019 war unter den Vertretern des Gremiums ein erbitterter Streit ausgebrochen. Bei einer der Sitzungen verließen die Bauernvertreter den Raum, eine Entscheidungsfindung war damit nicht mehr möglich. Im Dezember schließlich, mit dem dritten Anlauf, stellte sich die Kommission mehrheitlich gegen den Verkauf quer.
Das Landesverwaltungsgericht stellt den Entscheid der Grundverkehrskommission jetzt auf den Kopf. „Unverständlich und nicht nachvollziehbar“, sagt Kammerpräsident Moosbrugger. Das Basisinteresse des Grundverkehrsgesetzes sei in der Instanz des Gerichts in dieser Dimension nicht erkannt worden. Jetzt seien Tür und Tor geöffnet, dass kein Landwirt mehr die Chance habe, zu einem Preis, den der Ertragswert hergebe, Grund zu kaufen und damit die Landwirtschaft zu sichern. „Das ist der Ausverkauf des Rheintals und Walgaus“, so Moosbrugger weiter. Es brauche deshalb umgehend eine Novellierung des Grundverkehrsgesetzes.
Gemeinden profitieren
Von einer Erkenntis des Gerichts, die wegweisend sei, spricht auch Bürgermeister Dieter Egger. In seiner Interpretation aber, wegweisend im positiven Sinne für andere Gemeinden. „Es wird gefordert, dass gemeindeübergreifend kooperiert wird, dass Kommunen aktiv Bodenpolitik betreiben. Mit dieser Erkenntnis haben wir jetzt den notwendigen Spielraum.“ Im konkreten Fall bedeutet das die Realisierung gemeinsamer Projekte der Stadt Hohenems und der Gemeinde Altach. Egger spricht von Maßnahmen in den Hochwasserschutz, einer Erweiterung der ARA, der Schaffung eines Naherholungsgebiets, dem Ausbau von Fuß- und Radwegen und Projekten wie biologischem Ackerbau mit regionalen Landwirten. Der erworbene Boden soll zudem als mögliche Tauschfläche dienen.
Den Ankündigungen müssen Taten folgen. Das schreibt das Gericht dezidiert vor. Die Realisierung der im öffentlichen Interesse liegenden Projekte habe unmittelbar oder mittelbar zu erfolgen. Konkret ist ein Zeitrahmen von sieben Jahren definiert.