Soner Ö.: Was die Angehörigen des Opfers zum Urteil sagen

“Verantwortung beim Ministerium”, ist Angehörigenvertreter Stefan Denifl überzeugt.
Dornbirn Die Familie des Opfers von Soner Ö. ist erleichtert. Endlich ist die Strafsache beendet. Sie sehen die Republik in der Verantwortung. Anwalt Stefan Denifl ist überzeugt: Soner Ö. hätte man nach seiner Einreise festhalten können. Darum wurde die Republik Österreich auf Entschädigung verklagt. Im Kurzinterview berichtet er über den aktuellen Stand.
Was sagen die Angehörigen dazu, dass das Urteil nun rechtskräftig ist?
Die Angehörigen sind auf jeden Fall erleichtert, dass das Strafverfahren endlich ein Ende gefunden hat. Und ich bin auch der Meinung, dass die Höchststrafe bei dieser Tat auf jeden Fall zu verhängen war. Grundsätzlich kann man im Nachhinein sagen, dass der Prozess auch in Feldkirch fair geführt worden ist. Das lässt sich auch daran erkennen, dass das Urteil sowohl vom Obersten Gerichtshof als auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt wurde.
Wie geht es nun für Sie und die Angehörigen weiter?
Wir haben die Republik auf Entschädigung verklagt. Das Verfahren wird in Wien beim zuständigen Landesgericht geführt. Derzeit hat das Gericht die Republik beauftragt, eine Klagebeantwortung zu erstatten.
Worum geht es da?
Es geht unter anderem darum, dass trotz aufrechtem Auferhaltsverbots beziehungsweise Rückkehrverbots ein erneutes Asylverfahren eingeleitet worden ist. Und darum, dass die Möglichkeit einer Schubhaft nicht geprüft wurde, weshalb er sich ungehindert nach Vorarlberg bewegen durfte. Das sind die Kernpunkte. Die Verantwortung sehen wir da beim Innenministerium und dem Innenministerium zugeordneten Stellen.