Weil Bett zusammenkrachte: 33-Jähriger angeklagt

Vorarlberg / 17.03.2021 • 09:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Weil Bett zusammenkrachte: 33-Jähriger angeklagt
Auch Bagatellen führen bisweilen zu Verhandlungen, etwa der Streit um ein demoliertes Bett. VN/GS

Ihr französisches Bett hielt beide nicht aus – 27-Jährige zerrte Freund vor das Bezirksgericht Dornbirn.

Dornbirn „Er nahm einen Anlauf und ging mit einem Hechtsprung auf mich los“, schilderte die 27-jährige Vorarlbergerin dereinst der Polizei. „Das Bett brach ein und die Matratze lag auf dem Boden. Anschließend riss er noch die Seitenwände raus.“

„Sie war nur leid auf mich“

Mit „Er“ meinte die Frau ihren Lebensgefährten, der sich nun am Bezirksgericht Dornbirn wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung verantworten muss. Doch der 33-Jährige stellt sich den Vorwürfen seiner Lebensgefährtin mit gelassener Manier. „Ich bin nicht aufs Bett gehüpft. Es war mehr ein Hinsetzen mit Seitenrollen. Die hat das bei der Polizei nur gesagt, weil sie damals leid auf mich war“, bringt er vor Richter Frank Plasinger vor.

Außerdem, dieses französische Bett sei schon immer ein klappriges Gestell gewesen. „Ich weiß gar nicht, wie es den vielen Sex ausgehalten hat“, erwähnt der 33-Jährige noch.

Seine Freundin wird nun einvernommen. Sie rudert zurück. Entgegen den Angaben, die sie einst vor der Polizei gemacht hatte, bagatellisiert die 27-Jährige heute: „Ich weiß nicht mehr genau, wie es war. Nur so viel, dass die Matratze plötzlich auf dem Boden lag. Er hat es aber nicht mutwillig getan.“

Ein Bett mit „Sentimentalwert“

Auf die Rüge von Richter Plasinger, warum ihre Aussagen und jene des Lebensgefährten vor den Beamten damals noch so unterschiedlich gewesen seien, antwortet die junge Frau: „Das ist immer so . . .“

In der Tat sei sie damals wutentbrannt gewesen. Schließlich habe es  sich um ein Bett mit „Sentimentalwert“ gehandelt. „Weil es mich so an meinen verstorbenen Verlobten erinnerte“, begründet die 27-Jährige.

Freispruch

Das Plädoyer von Verteidiger Stephan Wirth für seinen Mandanten ist kurz und bündig: „Somit kein Tatvorwurf und kein Vorsatz. Also Freispruch, danke!“ Der Richter erkennt ebenfalls keinen Vorsatz bei der Tat, folgt dem Rechtsanwalt und fällt den Freispruch.

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