Gericht: Kokainsocke und Einsteins Enkel

Schweizer nach abenteuerlichem Drogendeal zu 14 Monaten Haft verurteilt.
Feldkirch Die Geschichte, so wie sie der 53-jährige deutsche Zeuge am Landesgericht Feldkirch erzählt, klingt plausibel und nachvollziehbar. Wäre da nicht der 36-jährige Schweizer Angeklagte, der den ihm vorgeworfenen Drogenhandel mit 200 Gramm Kokain zur Gänze bestreitet. „Ich habe noch nie in meinem Leben mit Drogen zu tun gehabt“, beteuert er. Er sei ein Spieler, aber Dealer oder Drogenkonsument sei er nie gewesen. Doch Richter Andreas Böhler glaubt dem Zeugen und spricht den bislang unbescholtenen Schweizer wegen Suchtgifthandels schuldig. Die Strafe: 14 Monate Gefängnis, zudem muss er 7500 Euro als Verfallsbetrag aus seinen illegalen Geschäften an den Staat abführen. Verteidiger Martin Rützler bekämpft die Entscheidung, er hatte auf Freispruch plädiert.
Ermittlerin als Prostituierte
Der Zeuge, der sich bei seinen Schilderungen auch selbst belasten musste, sitzt bereits seine rechtskräftige längere Haftstrafe in Innsbruck ab. Nochmals erzählt er, wie er damals einer verdeckten Ermittlerin in Feldkirch auf den Leim ging. Er selbst steckte tief im Drogenmilieu, als ihn die Frau ansprach. Sie täuschte vor, in der Schweiz als Edelprostituierte zu arbeiten und Kokain im Wert von zehn- bis fünfzehntausend Euro kaufen zu wollen.
Der Deutsche konnte auf die Schnelle nur 50 Gramm organisieren, und zwar über den Angeklagten. „Das war das vierte Mal. Es gab drei Mal eine Übergabe zu je 50 Gramm in Bregenz und eine mit 50 Gramm in Feldkirch“, so der Häftling. Er habe das Kokain – verpackt in einer schwarzen Socke – übernommen. „Er legte mir den gefüllten Socken auf meine Handtasche“, bestätigt auch der Observationsbericht der Beamtin. Da schnappte die Falle zu, zumindest der Deutsche wurde für die Weitergabe verhaftet. Er belastete den Dealer.
Berühmter Vorfahre
Verteidiger Martin Rützler glaubt, dass der Zeuge das Kokain von seiner Freundin hatte und diese schützen wolle. „Sie sind ein Enkel Einsteins?“, interessiert sich Rützler für die Abstammung des Mannes. „Ja, das kann man mit der DNA nachweisen“, besteht der Mann darauf, ein Nachfahre des weltbekannten Physikers zu sein.
Rützler führt an, dass man den Zeugen im Gefängnis als „psychisch auffällig“ bezeichne und zweifelt sowohl an der Glaubwürdigkeit als auch an dessen Intelligenz. Der Angeklagte bleibt dabei, dass die beiden Männer sich lediglich treffen wollten, um gemeinsam nach Arbon auf eine Pokerrunde zu fahren. Richter Andreas Böhler ist allerdings überzeugt, dass der Schweizer aufgrund seiner Spielsucht 4000 Euro Schulden beim Deutschen hatte und der Deutsche statt Geld Kokain bekam. Das Kokain hatte übrigens mit bis zu 81 Prozent Reinsubstanz eine außerordentlich gute Qualität. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.