Weg frei für die neuen Tschengla-Feriendomizile

Einspruch von Landesvolksanwalt wurde zurückgewiesen.
Bürserberg Wie in der Vorwoche bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof (Vfgh) den Antrag von Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda auf Aufhebung des Teilbebauungsplanes „Tschengla Halda“ der Gemeinde Bürserberg abgewiesen. Damit ist der Weg für die geplanten Feriendomizile im Bürserberger Ortsteil geebnet.
Die Pläne für gleich zwei terrassenförmige Ferienhausanlagen liegen bereits seit einigen Jahren auf dem Tisch und waren von Beginn an auf großen Widerstand seitens des Naturschutzes gestoßen. Wie Bürgermeister Fridolin Plaickner gegenüber den VN angibt, soll nach nunmehrigem Vorliegen des Vfgh-Urteils zumindest eines der Bauvorhaben noch in diesem Jahr gestartet werden. Eine Verbindung zwischen dem Projekt „Tschengla Residences“ und der umstrittenen Aushubdeponie auf dem Hochplateau, die nun doch nicht umgesetzt wird, bestand laut dem Bürserberger Gemeindechef nicht.
Wie mehrfach in den VN berichtet, sollen im Bereich Halda zwei rund 15 Meter hohe Gebäude in den Hang gebaut werden. Auf je fünf Etagen sollen sechs bis sieben Luxuswohnungen mit einer Zweitwohnsitzwidmung entstehen. „Das Thema beschäftigt uns mittlerweile seit fünf bis sechs Jahren. Wir haben das Projekt damals für gut befunden und stehen nach wie vor dahinter“, begrüßt Plaickner die Ausbaupläne auf der Tschengla. „In dem Bereich, wo gebaut werden soll, gibt es bereits eine Bebauung. Im Gegenzug haben wir in einem viel sensibleren Gebiet die Widmung Bauerwartungsland herausgenommen“, argumentiert Plaickner. Dennoch hatte der Landesvolksanwalt gegen den von der Gemeinde beschlossenen Teilbebauungsplan „Tschengla Halda“ Einspruch eingelegt. Dieser wurde nun für nichtig erklärt. VN-JS
„Wir haben das Projekt damals für gut befunden und stehen nach wie vor dahinter.“
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