Gericht: Table-Dance-Tänzerin mit Rasierklinge bedroht

Vorarlberg / 23.03.2021 • 10:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gericht: Table-Dance-Tänzerin mit Rasierklinge bedroht
Dem Angeklagten wurden gefährliche Drohung, versuchte Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Eckert

Iraker erhielt vierte Vorstrafe und dieses Mal 13 Monate Gefängnis.

Feldkirch Im Juni vergangenen Jahres lernten sich der heute 37-jährige Iraker und die 43-jährige Rumänin kennen. Der ledige Mann war aus seiner Heimat geflohen und ist Asylwerber. Seinen Unterhalt bekommt er von einer Sozialeinrichtung, die Wohnung wird ihm gratis zur Verfügung gestellt. 40 Euro stottert er pro Monat an Gerichtsschulden ab.

Unangenehmer Partner

Die Rumänin verdiente als Table-Dance-Tänzerin in einer Bar ihr Geld. Die beiden freundeten sich rasch an, doch der dreifach Vorbestrafte stellte sich zunehmend als unangenehmer Partner heraus, er war eifersüchtig und wie sich im Jänner zeigen sollte, auch gewalttätig. Er drohte der Tänzerin, er werde ihr mit einer Rasierklinge zu Leibe rücken und zeigte seinen wahren Charakter.

Er wollte, dass sie bei ihm ins Auto einsteigt und drohte ihr, falls sie die Polizei verständigen sollte. Er zerriss ihren Anorak und schlug sie mehrfach, sodass sie etliche schmerzhafte Hämatome davontrug. Der Mann trat der Frau auch gegen das Schienbein. Das Opfer bat einen Lokalbesitzer, die Polizei zu rufen. Der Streit fand mitten am Nachmittag in Hohenems statt.

Nicht das erste Mal

Das Asylverfahren des Irakers läuft noch. Dennoch scheint ihn das nicht zu motivieren, sich gesetzeskonform zu verhalten. Der Mann hat zudem vier Monate Bewährungsstrafe offen, doch auch das scheint ohne Wirkung zu sein. Job hat er keinen, dafür drei Vorstrafen. Eine wegen Suchtmittel, eine weitere wegen eines Verkehrsunfalls und eine dritte wegen Raufhandels. Nun kommt die vierte wegen gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung dazu. Doch er grinst die ganze Verhandlung und deutet Richter Martin Mitteregger an, dass er nichts sagen will und nimmt das Ganze sehr gelassen. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren. Die vier Monate Bewährungsstrafe werden nun „fällig“, dazu kommen neun weitere Monate, womit sich insgesamt 13 Monate Gefängnis ergeben. „Wenn Sie das glücklich macht“, meint er salopp und will sich das Urteil drei Tage überlegen.

Weite Anreise

Die Zeugin, die nun wieder in ihrer Heimat wohnt, ist für ihre Aussage extra aus Rumänien angereist. Geld will sie keines, sie verzichtet auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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