Getestet oder mit Antikörpern ausgestattet

Keine massentauglichen Antikörpertests für den Immunitätsnachweis. Ressort bleibt bei Vorgabe.
Wien Kürzlich genesen, nachweisbar immun oder negativ getestet: Nur so sind die Lockerungen derzeit greifbar. Ganz unkompliziert ist das alles nicht. Ein Überblick für Genesene, Getestete und Gemipfte.
Wer ist von der Testpflicht befreit?
Derzeit nur Genesene, deren Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Außerdem ist es möglich, einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorzulegen. Dieser gilt für drei Monate.
Gelten verschiedene Arten von Antikörpertests?
Nein. Es gilt nur der Neutralisationstests. Er ist aufwendig und laut Experten nicht massentauglich. Vorarlbergs Landesregierung fordert, dass auch andere Arten von Antikörpertests anerkannt werden. Das Gesundheitsministerium lehnt das jedoch ab.
Warum schränkt das Ministerium die Möglichkeiten ein?
Ein Ressortsprecher teilt den VN mit, dass nur Neutralisationstests in der Lage seien, eine Immunität gegen Sars-Cov-2 verlässlich nachzuweisen. Bei anderen Tests bestehe die Gefahr eines falschen Ergebnisses, da sie auch nach Erkrankungen mit Coronaviren – etwa Atemwegserkrankungen – anschlagen könnten. Die AGES erklärt, dass Antikörpertests abseits des Neutralisationstests keine eindeutige Aussage über die Immunität zulassen.
Sind diese Neutralisationstests massentauglich?
Nein. In Vorarlberg gibt es kein Labor, das einen Test auf neutralisierende Antikörper durchführen kann, erklärt Axel Mündlein, Leiter des molekularbiologischen Labors Vivit. Österreichweit können das nur wenige Labore, da mit infektionsfähigem Virusmaterial gearbeitet wird. Massentauglich wären ELISA-Antikörper- und Surrogat-Tests. Sie erfassen nicht das Coronvirus selbst, sondern die Reaktion des Immunsystems auf den Erreger und können so einen Befund über die Höhe der gebildeten Antikörper gegen Sars-Cov-2 liefern. Die Tests sind laut Mündlein aussagekräftig und zeigen relativ gut, wie die Antikörper im Laufe der Zeit abnehmen.
Die Sorge des Ministeriums ist also nicht gerechtfertigt?
Die Bedenken, dass auf Coronaviren basierende Erkrankungen, die nichts mit Covid19 zu tun haben, zu einem falschen Testergebnis führen, sieht Mündlein kritisch. „Nach einer Infektion mit Sars-Cov-2 gibt es bei den Antikörpern deutliche Anstiege, die eigentlich nur von Sars-Cov-2 kommen können.“ Wichtig sei, den Schwellenwert richtig anzusetzen.
Könnten massentaugliche Antikörpertests doch noch zum Einsatz kommen?
Vorerst nicht. Im Gesundheitsressort hält man an der bisherigen Vorgehensweise fest.
Müssen auch Geimpfte zum Coronatest?
Ja. Am Donnerstag wird war ein Gesetz beschlossen, das Ausnahmen für Geimpfte ermöglicht. Das heißt aber nicht, dass sie ab diesem Zeitpunkt von der Testpflicht befreit sein werden. Der Gesundheitsminister muss die Details per Verordnung erlassen. Das könnte dauern.
Ab wann ist mit einer Ausnahme für Geimpfte zu rechnen?
Spätestens im Juni soll es einen „Grünen Pass“ geben, also einen Immunitätsnachweis, der den Zutritt zu Dienstleistungen, Veranstaltungen, Betrieben erleichtern soll. In dem Pass werden Getestete, Geimpfte und Genesene erfasst. Noch im April soll ein Pilotprogramm starten. Dieses wird vorerst aber nur für negativ Getestete eingesetzt. VN-EBI