Bedroht und beschimpft

Vorarlberg / 28.03.2021 • 22:27 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Arbeiter musste sich am Landesgericht verantworten. EC
Der Arbeiter musste sich am Landesgericht verantworten. EC

Neunfach vorbestrafter Mann wurde erneut verurteilt.

Feldkirch Er ist 26 Jahre alt, hat mit seiner Ex-Freundin ein gemeinsames Kind und sein Leben ist begleitet von etlichen Vorstrafen. Neun sind es an der Zahl. Nun kommt schon wieder eine dazu. Der Mann arbeitet am Bau, zurzeit hat er gesundheitliche Probleme. Über 50.000 Euro sind an Schulden offen. Im Gefängnis saß er auch schon. Derzeit ist es ein Vorfall vom Sommer 2019, der ihm strafrechtlich zu schaffen macht. Hintergrund sind diverse Eifersuchtsgeschichten in Bezug auf die Mutter seines Kindes. Hässliche Beschimpfungen, angsteinflößende Drohungen, die Frau hat einen neuen Freund, die Situation lief immer wieder aus dem Ruder, bis sie ihren Ex schließlich anzeigen musste. Doch trotz aller Tristesse im Leben des Angeklagten gibt es einen Lichtblick: Die Bewährungshilfe schildert eine erfreuliche Entwicklung.

„Sehr viel verändert“

„Es hat sich sehr viel verändert, seit er in Betreuung ist. Seit zwei Jahren geht er alle Probleme ernsthaft an. Er hat realistische Vorstellungen, was die finanzielle Situation betrifft, hält die Termine ein und ist wirklich auf einem guten Weg, sein Leben in den Griff zu bekommen“, schildert der zuständige Bewährungshelfer. Die Exfreundin will für die Drohungen, die ihr mittels Handy übermittelt wurden, kein Geld. Sie will nur ihre Ruhe. Der Angeklagte weint und beteuert, dass er ihr die angedrohten Dinge niemals angetan hätte, das könne er gar nicht. Die Richterin glaubt ihm das auch, doch allein die Äußerung solcher Gewaltandrohung ist strafbar. Der Angeklagte will nichts beschönigen. „Das ist ja wohl alles mehr als eindeutig“, weiß er, dass es nichts an den Vorwürfen zu rütteln gibt.

Glück gehabt

An offenen Strafen ist einiges offen. Staatsanwalt Heinz Rusch drängt darauf, die offenen Strafreste zu widerrufen. „Der Angeklagte hat seine Chancen nicht genutzt.“ Doch die Richterin will dem Mann eine letzte Chance geben. Sie verurteilt ihn wegen gefährlicher Drohung zu sechs Monaten Gefängnis. Die alten Strafreste widerruft sie nicht, sie bleiben als offene Bewährungsstrafe eine Rute im Fenster. „Der einzige Grund, warum ich das mache, ist, dass die Bewährungshilfe aufrechtbleibt“, erklärt sie. Gibt es keine offene Bewährungsstrafe, fällt auch die Unterstützung durch die Bewährungshilfe automatisch weg. Da diese Betreuung dem Mann allerdings guttut und seine letzte Rettung zu sein scheint, hat er Glück. Statt Gefängnis kann er wahrscheinlich mittels elektronischer Fußfessel in Freiheit bleiben. Einen Job hat er in Aussicht. Wenn er noch eine Wohnung findet, gibt es Licht am Ende des Tunnels. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC